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Drucken als PDF Drucken Nach oben Sanierungsgenehmigungen gem. § 144 Baugesetzbuch

In Stade wurden Sanierungsgebiete festgelegt.

Nach der Festlegung eines Sanierungsgebietes, wird ein Sanierungsvermerk in das Grundbuch eingetragen. Sollte z. B. ein Verkauf oder eine Modernisierung, sowie Überlassung oder dergleichen eines Grundstückes, eines Hauses oder einer Wohnung, welche/s in dem Sanierungsgebiet liegt anstehen, ist eine Genehmigung gem. § 144 Baugesetzbuch zu beantragen.

In der Regel beantragt dies bei einem Verkauf oder ähnlichem automatisch der Anwalt / die Anwätin. Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung einer Genehmigung betragen gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadtverwaltung 30,00 €.