Straßenausbau- und Erschließungsbeitrag Schrift   A . . A . . A

Drucken als PDF Drucken Nach oben Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Hansestadt Stade einmalig erhoben. Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Straßen sowie den Teileinrichtungen einer Straße (Geh- und Radweg, Beleuchtung, Entwässerung etc.) berechnet. Bei Erschließungsbeiträgen beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen, bzw. der Grundstückseigentümer, 90 Prozent vom beitragsfähigen Aufwand.

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Straßenausbaubeiträge werden nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) und der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Hansestadt Stade erhoben. Straßenausbaubeiträge werden für Erneuerungen, Verbesserungen oder auch Erweiterungen der Straße und deren Teileinrichtungen erhoben. Die Beitragssätze sind nach Straßenkategorien und den jeweiligen Teileinrichtungen (bspw. werden die Kosten für den Gehweg mit einem anderen Beitragssatz auf die Anlieger umgelegt als die Kosten der Fahrbahn) gestaffelt.