Ausführliche Informationen Schrift   A . . A . . A

Drucken als PDF Drucken Nach oben Abgeschlossenheitsbescheinigung

Organisationseinheit: Bauaufsicht und Bauverwaltung
MitarbeiterIn:  
Telefon: 04141 - 401 0
Fax: 04141 - 401 352
Anschrift: Hökerstr. 2, 21682 Stade
Unterlagen: Hier erhalten Sie die Hinweise zum Antragsformular
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Drucken als PDF Drucken Nach oben An-, Ab-, Ummeldungen

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Anmeldung:

Eine Neuanmeldung in Stade ist innerhalb einer Woche nach Zuzug persönlich mit Vorlage des Personalausweises/Reisepasses vorzunehmen. Die Anmeldung durch andere Personen ist mit Vorlage einer Vollmacht der anzumeldenden Person möglich.

Bei einem Zuzug mit der Familie reicht es aus, wenn ein Mitglied der Familie vorspricht. Es müssen allerdings die Dokumente (falls nicht vorhanden Personenstandsurkunden) aller Familienangehörigen vorgelegt werden.

Eine Anmeldung ist gebührenfrei.

Abmeldung:

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde nicht notwendig.

Abmeldungen ins Ausland können frühestens 14 Tage vor dem Auszug bei der Meldebehörde angezeigt werden.

Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist in jedem Fall eine Abmeldung bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Die Abmeldung ist persönlich mit Vorlage des Ausweises oder Passes vorzunehmen. Die Abmeldung durch andere Personen ist mit Vorlage einer Vollmacht der abzumeldenden Person möglich.

Eine Abmeldung erfolgt gebührenfrei

Ummeldung:

Erfolgt ein Umzug innerhalb von Stade, ist eine Ummeldung vorzunehmen.

Die Ummeldung ist persönlich mit Vorlage des Personalausweises/Reisepasses vorzunehmen. Die Ummeldung durch andere Personen ist mit Vorlage einer Vollmacht der umzumeldenden Person möglich.

Bei einem Umzug der ganzen Familie reicht es aus, wenn ein Mitglied der Familie vorspricht. Es sollten die Ausweise aller Familienangehörigen vorgelegt werden.

Eine Ummeldung erfolgt gebührenfrei.

 


Drucken als PDF Drucken Nach oben Antrag Ausnahmegenimigung Feuerwerk

Organisationseinheit: Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Ordnung
MitarbeiterIn: Herr Sonnemann
Telefon: 04141 - 401 283
Fax: 04141 - 401 282
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Rechtliche
Grundlagen
Sprengstoffgesetz
§ 24 Abs. 1. der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Unterlagen:

Merkblatt:
Erwerb und Abbrand Feuerwerk durch Privatpersonen.pdf

Antragsformular:
Antrag Ausnahmegenehmigung Feuerwerk - Privatpersonen.pdf
(Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.)

Lageplan:
Fügen Sie diesem Antrag bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei (Ausschnitt Deutschen Grundkarte im (Maßstab 1:5000) oder z.B. Kartenausdruck Google Maps ™ auf der Zoomstufe 2).

Fristen Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrand des Feuerwerkes bei der Hansestadt Stade eingehen, um bearbeitet werden zu können.

Drucken als PDF Drucken Nach oben Anzeige Abbrand eines Feuerwerkes der Klasse III oder IV

Organisationseinheit:

Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Ordnung

MitarbeiterIn:

Herr Sonnemann

Telefon:

04141 - 401 283

Fax:

04141 - 401 282

Anschrift:

Hagedorn 6, 21682 Stade

Rechtliche
Grundlagen

Sprengstoffgesetz
§ 23 Abs. 2. der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Unterlagen:

Anzeigeformular:
Antrag Ausnahmegenehmigung Feuerwerk - Privatpersonen.pdf
(Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.)

Lageplan:
Fügen Sie der Anzeige bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei (Ausschnitt Deutschen Grundkarte im (Maßstab 1:5000) oder z.B. Kartenausdruck Google Maps ™ auf der Zoomstufe 2).

Fristen

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrand bei der Hansestadt Stade eingehen.

Drucken als PDF Drucken Nach oben Anzeige Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II

Organisationseinheit: Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Ordnung
MitarbeiterIn: Herr Sonnemann
Telefon: 04141 - 401 283
Fax: 04141 - 401 282
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Rechtliche
Grundlagen
§ 14 Sprengstoffgesetz
Unterlagen:

Merkblatt:
Merkblatt - Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II.pdf

Antragsformular:
Antrag Ausnahmegenehmigung Feuerwerk - Privatpersonen.pdf
(Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.)

Angezeigt werden müssen:
- die erstmalige Aufnahme des Verkaufes
- jede Änderung der verantwortlichen Person
- die endgültige Einstellung des Verkaufes

Fristen Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Verkaufsbeginn bei der Hansestadt Stade eingehen.

Drucken als PDF Drucken Nach oben Arbeitsangelegenheiten

Arbeitsberatung
(Arbeitslosenversicherung / ALG I)
Agentur für Arbeit Am Schwingedeich 2
21682 Stade
Arbeitnehmer: 01801 - 555 111*
Arbeitgeber: 01801- 66 44 66*
Arbeitsberatung
(Grundsicherung / ALG II)
ARGE Jobcenter Stade Wiesenstraße 10
21682 Stade
0180 - 100 262 350 590*
Arbeitgeberservice Agentur für Arbeit +
ARGE Jobcenter Stade
Am Schwingedeich 2
21682 Stade
Arbeitgeber: 01801- 66 44 66*
Arbeitsvermittlung
(Arbeitslosenversicherung / ALG I)
Agentur für Arbeit Am Schwingedeich 2
21682 Stade
Arbeitnehmer: 01801 - 555 111*
Arbeitgeber: 01801- 66 44 66*
Arbeitsvermittlung
(Grundsicherung / ALG II)
ARGE Jobcenter Stade Wiesenstraße 10
21682 Stade
0180 - 100 262 350 590*
Ausbildungsberatung +
Ausbildungsvermittlung
Agentur für Arbeit Am Schwingedeich 2
21682 Stade
Arbeitnehmer: 01801 - 555 111*
Arbeitgeber: 01801- 66 44 66*
Ausbildungsförderung Agentur für Arbeit Am Schwingedeich 2
21682 Stade
04141 - 926 0
Berufsberatung Agentur für Arbeit Am Schwingedeich 2
21682 Stade
Arbeitnehmer: 01801 - 555 111*
Arbeitgeber: 01801- 66 44 66*

Drucken als PDF Drucken Nach oben Beglaubigungen

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Es dürfen nur Schreiben von Behörden oder Schreiben zur Vorlage bei Behörden beglaubigt werden.
Beglaubigt werden können Abschriften nur, wenn
- der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes nicht geändert worden ist und
- der Inhalt des Schriftstückes leserlich ist
(Schriftstücke ausländischer Sprache können daher nicht beglaubigt werden).

Vom Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht beglaubigt werden.

Jede Geburt, Heirat und jeder Todesfall wird im Standesamt beurkundet. Alle Urkunden werden in Personenstandsbüchern zusammengefasst.
Aus diesen Personenstandsbüchern erstellt das Standesamt selbst beglaubigte Abschriften, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Eheurkunden oder Auszüge aus dem Eheregister.
Eheurkunden erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Notwendige Unterlagen:  
Formulare:  
Gebühren: - je 3,00 Euro für die ersten drei Beglaubigungen
- je 2,00 Euro für jede weitere Beglaubigung desselben Dokumentes
- je 0,50 Euro für jede DIN A 4 Kopieerstellung
Rechtliche Grundlagen:  

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Fischerreischeine

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Sie wollen den Fischfang ausüben und benötigen dafür den vorgeschriebenen gültigen Fischereischein.

Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Ein Fischereischein kann für Personen ausgestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischereiprüfung bestanden haben. Der Fischereischein ist in Niedersachsen unbefristet gültig.

Ein gültiger Fischereischein eines anderen Bundeslandes ist auch in Niedersachsen gültig.
Notwendige Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass
- Fischereiprüfungszeugnis
- ein aktuelles Lichtbild (möglichst nicht älter als 6 Monate; Größe 45 x 35 mm)
Formulare:  
Gebühren: 35,00 €
Rechtliche Grundlagen:  

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Führungszeugnis

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Sie sind aufgefordert, ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorzulegen oder benötigen dieses für eigene Zwecke.
- Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
- Der Bestimmungszweck und der Geburtsname der Mutter sind bei der Antragstellung zu benennen.

Hinweis:
Das Führungszeugnis wird elektronisch von der Hansestadt Stade beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn beantragt.

Das Privatführungszeugnis wird mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.

Das Behördenführungszeugnis wird direkt der betreffenden Behörde zugesandt. Hierzu muss daher bei der Antragsstellung mitgeteilt werden, bei welcher Behörde das Behördenführungszeugnis vorzulegen ist.

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert ca. zwei Wochen.
Notwendige Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass
- Sofern Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, vorzulegen, in der bestätigt wird, dass die Vorschriften des § 30 a (1) BZRG vorliegen.
Formulare:  
Gebühren: 13,00 €
Rechtliche Grundlagen:  

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Fundbüro

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Fund
Sie haben etwas gefunden und möchten diesen Gegenstand im Fundbüro abgeben. Sollten Sie etwas gefunden haben, müssen Sie diesen Gegenstand unverzüglich beim Fundbüro abgeben. Bei Abgabe werden Sie von einem Mitarbeiter des Fundbüros, darüber informiert, welche Fundrechte Sie haben. So können Sie beispielsweise eine Fundsache nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten zurückerhalten, wenn sich der Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht beim Fundbüro gemeldet hat.
Der Finderlohn beträgt in der Regel 5 % des Wertes der Fundsache.

Verlust
Sie haben etwas verloren und möchten nachfragen, ob diese Sache im Fundbüro abgegeben wurde. Sollten Sie etwas verloren haben, können Sie beim Fundbüro persönlich oder auch telefonisch nachfragen, ob dieser Gegenstand abgegeben wurde. Dazu sollten Sie die Sache möglichst genau beschreiben können (z.B. nicht nur "blaues Fahrrad" sondern "blaues Herrentourenrad der Marke XY, 5-Gang Nabenschaltung, Aufklebern und Rahmennummer123"). Hilfreich ist es auch, den Zeitpunkt des Verlustes möglichst genau einzugrenzen.
Notwendige Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass der/des Verliererin/Verlierers ggf. Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person und Unterlagen zum Eigentumsnachweis (z. B. Fahrradpass, Kaufquittung oder PIN bei Handys).
Formulare:  
Rechtliche Grundlagen: §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Gebäudewirtschaft Stade

Organisationseinheit: opt. Regiebetrieb Gebäudewirtschaft Stade
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft Stade
Telefon: 04141 - 401 0
Fax: 04141 - 401 172
eMail: info@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade

Drucken als PDF Drucken Nach oben Hundesteuer

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Gefahrenabwehr
MitarbeiterIn: Frau Meyer
Telefon: 04141 - 401 - 257
Fax: 04141 - 401 - 145
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Hansestadt Stade geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Welche Steuer fällt an?
a) für den ersten Hund 72,00 €
b) für den zweiten Hund 144,00 €
c) für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer unter Bezug auf den vorigen Hund um jeweils 72,00 €.

Was sollte ich noch wissen?
Die Satzung sieht Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht) sowie für Blinden-, Jagd- und Wachhunde.
Merkblatt: Merkblatt für Stader Hundebesitzer
Formulare: Hundesteuer Anmeldung
Hundesteuer Abmeldung
Rechtliche Grundlagen:  

Drucken als PDF Drucken Nach oben Kinderreisepass

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Kinderreisepässe werden für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- alter Kinderreisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- ein biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 13,00 Euro
- Unterschriften beider erziehungsberechtigter Elternteile, bei alleinigem Sorgerecht Gerichtsurteil oder Negativbescheinigung des Jugendamtes

Solange der Kinderreisepass noch gültig ist, kann dieser verlängert bzw. aktualisiert werden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Kinderreisepass
- Ein biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 6,00 Euro
- Unterschriften beider erziehungsberechtigter Elternteile, bei alleinigem Sorgerecht Gerichtsurteil oder Negativbescheinigung des Jugendamtes

Der Kinderreisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist.
Formulare:  Antragsformular

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Landkreis Stade

MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Landkreis Stade
Telefon: 04141 - 12 0
Fax: 04141 - 12 247
eMail: info@landkreis-stade.de
Web: http://www.landkreis-stade.de
Anschrift: Am Sande 2, 21682 Stade

Drucken als PDF Drucken Nach oben Lohnsteuerkarte

Organisationseinheit: Finanzamt Stade
Telefon: 04141 536-0
Anschrift: Harburger Straße 113
21680 Stade
Informationen: Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Alle Informationen finden Sie hier
Informationsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen

Drucken als PDF Drucken Nach oben Nachbarschaftsstreitigkeiten

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgebiet Ordnung
MitarbeiterIn: Herr Stepan Sonnemann
Telefon: 04141 - 401 -283
Fax: 04141 - 401 145
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: „Nicht alles, was „nicht in Ordnung“ ist, ist auch ein Fall für das Ordnungsamt.“

Für nachbarschaftliche Streitigkeiten ist die Hansestadt Stade in der Regel nicht zuständig. Darunter versteht man im Wesentlichen alle Streitigkeiten, die nicht öffentlichen Grund betreffen.

Eine Vielzahl von Regelungen des Nachbarrechtes ist im Niedersächsischem Nachbarrechtsgesetz geregelt. Daneben gibt es noch zahlreiche Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Nachbarn in den unterschiedlichsten Gesetzen. Hinzu kommen etliche Gerichtsurteile, die sich mit den zahlreichen Streitfragen aus dem Bereich des Nachbarrechts befassen. Fast immer geht es um Beseitigungsansprüche, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und den Geldausgleich. Fallgruppen: Haustiere, Betretungsrechte, Garten, Lärm, Gerüche, Licht, Ästhetik und Bauwerke.

Grundsätzlich gilt unter Nachbarn im Streitfalle, dass jeder selbst für die Wahrung seiner Rechte verantwortlich ist. Die Gemeinde ist hierbei nur in denjenigen Ausnahmefällen zuständig, in denen konkret gegen Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts verstoßen wird.

Eine friedliche und auf Dauer angelegte Einigung zwischen Nachbarn wird grundsätzlich nur dann erreicht, wenn die “Kontrahenten” aufeinander zugehen und getroffene Absprachen einhalten. Der Gang zu einem Gericht sollte deshalb im Konfliktfall immer nur die letzte Möglichkeit darstellen, seine berechtigten Ansprüche auch mit staatlichen Zwangsmitteln durchzusetzen.

Die Hilfe der Gerichte ist aber dann notwendig, wenn sich ein Nachbar als Störender völlig uneinsichtig zeigt und sein Verhalten jede Möglichkeit verwehrt, einen außergerichtlichen Kompromiss herbeizuführen.

Jeder Bewohner eines Gebietes hat auch gewisse Duldungspflichten, d.h. er muss verschiedene Sachverhalte in seinem Umfeld hinnehmen. Diese Duldungspflichten ergeben sich vor allem aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis, und sind festgelegt in den §§ 904, 905 Satz 2, 906, 912 I, 917 I, 921 des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 14 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, § 11 Luftverkehrsgesetz, § 11 Wasserhaushaltsgesetz, Planfeststellungsverfahren, dinglichen Dienstbarkeiten, der Technischen Anweisung Luft, der Technischen Anweisung Lärm, den ortsüblichen Gegebenheiten, dem Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz usw.

So sollte man also im Falle eines Konfliktes prüfen, inwieweit die Störungen des Nachbarn zu dulden sind (§ 1004 II BGB), durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden können und ob ein angemessener Ausgleich in Geld zu bezahlen ist.

Wesentliche und ortsübliche Beeinträchtigungen sind grundsätzlich nur zu dulden, wenn sie nicht durch objektiv wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen des Störenden verhindert werden können. Auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Störenden kommt es dabei nicht an. Unter den Voraussetzungen des § 906 II BGB kann vom Störenden ein Ausgleich in Geld gefordert werden.

Sind alle Möglichkeiten der direkten Kommunikation zwischen den Konfliktparteien erfolglos ausgeschöpft, ist vor der Erhebung einer Klage beim Amtsgericht ein sogenanntes Schiedsverfahren vorgeschrieben.

Dieses findet unter Hinzuziehung einer Schiedsperson durch die beteiligten Parteien statt.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich Tätige, mit der Aufgabe im Schiedsverfahren zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern versuchen einen Vergleich herbeizuführen. Das heißt, einen Vertrag zwischen den sich streitenden Parteien zu schließen, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei den Schiedspersonen der Hansestadt Stade melden:

Schiedsmann
Jörg Döhring
Wagnerstraße 122
21682 Stade
Tel. (privat): (04141) 872 62
Sprechzeiten nach tel. Vereinbarung
Zuständigkeitsbereich:
Hansestadt Stade "Nord-West“

Schiedsmann
Lothar Lücke
Bockhorster Weg 2
21682 Stade
Tel. (privat): (04141) 873 50
Sprechzeiten nach tel. Vereinbarung
Zuständigkeitsbereich:
Hansestadt Stade "Süd-Ost"
Bereich Hansestadt Stade "Nord-West": Abbenflether Hafenstraße, Alte Chaussee, Altländer Straße, Am Backeltrog, Am Bahnhof, Am Bullenhof, Am Burggraben, Am Güterbahnhof, Am Hinterdeich, Am Sande, Am Schwingedeich, Am Sportplatz, An der Wassermühle, Anemonenweg, Apfelstieg, Archivstraße, Asternweg, Auf der Insel, Auf der Koppel, Bäckerstraße, Bahnhofstraße, Bassenfleth, Baumhausstraße, Beguinenstraße, Bei der Börne, Bei der Insel, Bei St. Wilhadi, Beim Salztor, Beim Schiffertor, Beim St. Johannis-Kloster, Birkenweg, Bischofshof, Bischofstwiete, Blumenstraße, Borsteler Stieg, Borsteler Weg, Breite Straße, Breslauer Straße, Bungenstraße, Bürgerstraße, Burgstraße, Burgweide, Butendiek, Cosmae-Kirchhof, Deichstraße, Depenbecker Straße, Dohlenweg, Eisenbahnstraße, Elbstraße, Elsternstraße, Erlenweg, Feldreihe, Feldstreek, Fischmarkt, Flethstraße, Flethweg, Flutstraße, Freiburger Straße, Friedrich-Meyer-Weg, Goos, Götzdorfer Straße, Grabenstieg, Große Schmiedestraße, Gründelstraße, Gut Driftblock, Hafenstraße, Hagedorn, Hansestraße, Harschenflether Weg, Heckenweg, Hinterm Hagedorn, Hoge Weid, Hohenfriedberger Straße, Hohenschölisch, Hökerstraße, Holunderweg, Holzstraße, Hornstieg, Hundehörne, Im Winkel, In der Hörne, In der Kolonie, Inselstraße, Johannisstraße, Johann-Rathje-Köser-Straße, Kajedeich, Kalkmühlenstraße, Kanalstraße, Karkenpatt, Kehdinger Mühren, Kehdinger Straße, Kehdingertorswall, Kerstenstraße, Kirchstraße, Kleine Archivstraße, Kleine Beguinenstraße, Kleine Schmiedestraße, Kleiner Schneeweg, Kommandantendeich, Königsberger Straße, Kreueler Weg, Kronweide, Lange Twiete, Libellenweg, Liegnitzer Straße, Lilienstraße, Löffelstraße, Marschdamm, Milchstraße, Moorchaussee, Möwenstieg, Mühlenweg, Nagelstiftsweg, Neubourgstraße, Neue Straße, Nicolaus-Dreyer-Straße, Norderstraße, Obstmarschenweg, Ovelgönner Weg, Pappelstieg, Parkstraße, Parkweg, Peerkoppel, Pferdemarkt, Poststraße, Pottwärder, Rebhuhnstraße, Reeperbahn, Reiherstieg, Ritterstraße, Röhrweg, Rosenstraße, Rotkehlchenweg, Säbelberg, Salzstraße, Salztorscontrescarpe, Salztorswall, Sattelmacherstraße, Schanzenstraße, Schiefe Straße, Schifferstraße, Schiffertorsstraße, Schlesierdamm, Schleusenweg, Schneedeich, Schneeweg, Schnepfenstieg, Schölischer Hochfeld, Schölischer Straße, Schnurweg, Schulstieg, Schwalbenweg, Schwanenweg, Seminarstraße, Sperlingsweg, Spiegelberg, Stader Schneeweg, Stadermoor, Stadersand-Brunshausen, Steffenstwiete, Steile Straße, Stockhausstraße, Storchenstieg, Süderstraße, Tannenweg, Ulmenweg, Verdener Weg, Vergißmeinnicht, Wallstraße, Wasser Ost, Wasser West, Wetternstraße, Wiesenstraße, Wilhadikirchhof, Zum Wiesenland

Abt-Albert-Straße, Adlerhorst, Ahornweg, Albert-Schweitzer-Straße, Allmersallee, Am Bohrfeld, Am Exerzierplatz, Am Hochgericht, Am Hochzeitshain, Am Mühlenfeld, Am Schäferstieg, Am Schießstand, Am Seegraben, An der Bahn, Angelnstraße, Auf dem Brink, Auf der Worth, August-Hinrichs-Straße, Benedixweg, Berliner Platz, Bleichergang, Boelckestraße, Böttgerweg, Brandenburger Straße, Brauerweg, Brinkstraße, Bronzeschmiede, Bussardweg, Camper Straße, Carl-Benz-Straße, Carl-Goerdeler-Weg, Carl-von-Ossietzky-Weg, Chaukenstraße, Claus-v.-Stauffenberg-Weg, Eichenstraße, Eulenweg, Falkenweg, Feuerwehrstraße, Frankenweg, Friesenstraße, Fritz-Reuter-Straße, Gartenstraße, Gerstenkamp, Ginsterweg, Gorch-Fock-Straße, Gottlieb-Daimler-Straße, Graffelmann Kamp, Graf-Hartwig-Straße, Graf-Heinrich-Straße, Gräfin-Richardis-Straße, Graf-Lüder-Straße, Graf-Rudolf-Straße, Graf-Siegfried-Straße,Graf-Thietmar-Straße, Graskamp, Gut Hagener Mühle, Habichthorst, Haferkamp, Hagener Hauptstraße, Harburger Straße, Harry-Lüneburg-Weg, Harsefelder Landstraße, Harsefelder Straße, Hebbelstraße, Heidbecker Damm, Heidbecker Weg, Henning-von-Tresckow-Weg, Hinterm Teich, Hohe Reihe, Holtermannstraße, Hospitalstraße, Hügelweg, Im Neuwerk, Im Sandberg, Immelmannstraße, Jahnstraße, Jobelmannstraße, Julius-Leber-Weg, Justus-Delbrück-Weg, Kaisereichen, Kanitzweg, Käthe-Hoppe-Weg, Kiebitzkamp, Kirchfeldstraße, Klarenstrecker Damm, Klarer Streck, Klaus-Groth-Straße, Kleekamp, Köhnshöhe, Kornstraße, Kreuzweg, Kuhweidenweg, Kurt-Tucholsky-Weg, Landsberger Weg, Lange Reihe, Langobardenstraße, Längs der Heide, Lemmermannsweg, Lilienthalstraße, Lönsweg, Lupinenkamp, Maikäferweg, Märkischer Weg, Milanweg, Mittelstraße, Neue-Stücken-Feld, Nikolaus-Otto-Straße, Normannenstraße, Odamm, Ofelde, Ohof, Ottenbecker Damm, Paul-Kannapke-Weg, Priorsgarten, Rainfarnweg, Riensförde, Roggenkamp, Robert-Bosch-Straße, Rübenkamp, Rudolf-Diesel-Straße, Sachsenstraße, Salinenstieg, Salinenweg, Schafdamm, Schanzenhof, Schulweg, Schwabensee, Senior-Starcke-Weg, Senior-Ubbelohde-Weg, Sophie-Scholl-Weg, Sperberweg, Stade-Süd, Stadtweg, Steinbeck, Steudelstraße, Streuheidenweg, Teichstraße (Haus-Nr. 1-50), Theodor-Haubach-Weg, Theodor-Storm-Straße, Timm-Kröger-Platz, Timm-Kröger-Straße, Töpferstraße, Udonenstraße, Uhlenberg, Vör de Weid, Vor dem Rüsch, Vorwerkstraße, Weidenstraße, Weihenstieg, Weizenkamp, Wendenstraße, Wilhelm-Leuschner-Weg, Wilhelm-Milius-Weg, Wilhelm-Raabe-Straße, Wolf-von-Baudissin-Weg, Zeppelinstraße, Zum Lichtenberg, Zur Mühle
Bereich Hansestadt Stade "Süd-Ost": Akazienweg, Allensteiner Weg, Alte Dorfstraße, Alter Dubbenweg, Am Ärztehaus, Am Hang, Am Heidberg, Am Kattenbeck, Am Lohberg, Am Marienplatz, Am Mühlenkamp, Am Mühlenteich, Am Schwarzen Berg, Am Stadtdubben, Am Steinkamp, Am Tennisplatz, An den Kreuzsteinen, An der B 73, An der B 74, An der Kalkgrube, Angerburger Weg, Auf dem Kamp, Auf der Eisengießerei, Auf der Halloh, Barger Weg, Bei der Johanniskirche, Beim Priggenkamp, Brauerstraße, Braunsberger Straße, Bremervörder Straße (Haus-Nr. 111), Buchenweg, Buerbuschweg, Casmannstraße, Dahlienweg, Dankersstraße, Danziger Straße, Diedrich-Speckmann-Weg, Drescherstieg, Dubbenstieg, Dubbenweg, Elbinger Straße, Erich-Kästner-Weg, Erlengrund, Feldstraße, Flachsröppen, Forth Trift, Fredenbecker Weg, Freudentheilstraße, Friedlandstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Frommholdstraße, Goebenstraße, Goetheplatz, Goldaper Straße, Görlitzer Straße, Grashoffweg, Gravenhorst-Weg, Grazer Platz, Grazer Straße, Greifswalder Straße, Groß Thun, Heisterbusch, Hempbarg, Hermannstraße, Himlyweg, Hinrich-Braasch-Weg, Hinter dem Kamp, Hirtenweg, Hof Barge, Hof Perlberg, Horstkamp, Horststraße, Im Acker, Im Ring, In den Auen, Insterburger Straße, Johannisburger Straße, Karl-Kühlcke-Straße, Kärntner Straße, Kastanienweg, Kolberger Straße, Kösliner Straße, Kreuzsteinweg, Kurmarkstraße, Kutscherstieg, Leinenstieg, Lindenstraße, Linzer Straße, Loger Trift, Loger Weg, Loger Weide, Lycker Straße, Marienburger Straße, Marienstraße, Masurenstraße, Matthias-Claudius-Weg, Melkerstieg, Memeler Weg, Neidenburger Weg, Nelkenweg, Nettelbeckweg, Ohle Kamp, Ohle Ring, Ostmarkstraße, Pflückerweg, Pillauer Straße, Pommernstraße, Reiner-Lange-Straße, Ringelnatzweg, Römerstraße, Rothstraße, Rudolf-Kinau-Weg, Samlandweg, Sanders Weg, Schmiedestieg, Schnitterweg, Schwinger Ackerweg, Stader Weg, Stargarder Straße, Steiermarkstraße, Stettiner Straße, Steubenstraße, Stolper Weg, Stralsunder Straße, Sudetenstraße, Talstraße, Tannenbergstraße, Teichstraße (Haus-Nr. 51 bis Ende), Thuner Hang, Thuner Mühle, Thuner Straße, Tilsiter Straße, Tulpenweg, Vogelsang, Vor dem Berg, Vor dem Kamp, Weichselstraße, Wilhelm-Busch-Straße, Wilhelm-Sietas-Straße, Witten Höhen, Wittpenningstraße, Wynekenstraße, Zum Schwingetal

Agnesweg, Am Bahndamm, Am Bruch, Am Erlenteich, Am Forstkamp, Am Hasenkamp, Am Hofacker, Am Hohen Felde, Am Hohenwedel, Am Rugen Hollen, Am Ziegelkamp, Amselstieg, An den Fischteichen,  An den Schwingewiesen, An den Stadtwiesen, An der B 73, Arp-Schnitger-Straße, Auf der Höhe, Beethovenstraße, Beim Letzten Heller, Bellevue, Bergstraße, Bielfeldtweg, Bockhorner Allee, Bockhorster Weg, Bormannskamp, Brahmsweg, Breite-Blöcken-Ring, Bremervörder Straße (Haus-Nr. 1-110 und 112 bis Ende), Brunnenweg, Buschhorn, Christopherusweg, Dachsbau, Dahlbergweg, Daniel-Sommer-Weg, Diekmannweg, Distelweg, Dorfanger, Drosselstieg, Entenstieg, Ernst-August-Straße, Fasanenweg, Finkenweg, Fuchsgang, Geestberg, Gertrudenstieg, Gertrudenweg, Glückstädter Straße, Grüner Weg, Güldensternweg, Haddorfer Berg, Haddorfer Grenzweg, Haddorfer Hauptstraße, Hahler Weg, Hardorpsweg, Haydnweg, Heidkamp, Herzog-Heinrich-Straße, Hirschgang, Hof Bockhorst, Hof Sternberg, Hohenwedeler Weg, Holweinweg, Iltisweg, Kalmarweg, Karlshamnweg, Karlskronaweg, Kiebitzweg, Kiefernweg, Kluskamp, Knöterichweg, Königsmarckstraße, Kornblumenweg, Krähenkoppel, Kuckucksweg, Lerchenweg, Lünenweg, Malmöweg, Marderstieg, Margeritenweg, Meisenweg, Mittelsdorfer Weg, Mittelweg, Moosweg, Mozartstraße, Nachtigallenweg, Neu-Schnee, Oberer Weg, Osteresch, Pulverweg, Querweg, Rehwiese, Richeyweg, Rönnebyweg, Schöne Aussicht, Schubertweg, Schützenstraße, Skorpionweg, Sprehenweg, Staufenstraße, Steinbockstraße, Stockholmstraße, Taubenweg, Trelleborgweg, Trift, Triftgang, Vincent-Lübeck-Straße, Visbystraße, Vor den Höfen, Voßkuhl, Waageweg, Wagnerstraße, Waldweg, Wassermannstraße, Welfenstraße, Widderstraße, Ystadweg, Zeisigweg, Zum Pulverberg
Rechtliche Grundlagen:  

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Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Gefahrenabwehr
MitarbeiterIn: Frau Silke Meyer
Telefon: 04141 - 401 257
Fax: 04141 - 401 145
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hökerstr. 2, 21682 Stade
Informationen: Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

Folgendes müssen Sie beachten:
- Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
- Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
- Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund oder Betreuer bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Vormundschaftsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
- Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
- Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

Bitte beachten Sie:
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück. Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Notwendige Unterlagen: Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist (z. B. Auszug aus dem Familienregister, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis).
- Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG bzw. Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen).
- Eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
- Falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der Antragsteller anzunehmen wünscht.
- Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen; das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt der Namensänderungsbehörde übersandt).
Gebühren: Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller.
Rechtliche Grundlagen: Namensänderungsgesetz (NamÄndG)

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Obdachlosigkeit

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Gefahrenabwehr
MitarbeiterIn: Herr Bincke
Telefon: 04141 - 401 -287
Fax: 04141 - 401 145
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Hansestadt Stade ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.

Falls Sie aus eigenen Kräften keine Unterkunft finden, wenden Sie sich zunächst bitte umgehend an Soziale Dienste bzw. freie Wohlfahrtsträger (z. B. Nichtsesshaftenhilfe des Diakonischen Werkes). Hier wird Ihnen geholfen eine Wohnmöglichkeit zu finden.

Als letztes Mittel kann die vorläufige Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft erfolgen.

Falls Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch Sozialleistungsträger (z. B. ARGE, Sozialamt etc.) übernommen werden.

Hinweis:
Im Falle einer Räumungsklage erhalten wir automatisch eine Mitteilung der/des Gerichtsvollziehers/-in und sind somit bereits über Ihre Situation informiert. An dem Tag der Räumung wird eine/ein Mitarbeiter/-in vor Ort sein.

Unabhängig von der Unterstützung der Hansestadt Stade, auf die Sie in jedem Falle einen Anspruch haben, sollten Sie jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. eine eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich wieder zu beseitigen.
Notwendige Unterlagen:  
Formulare:  
Rechtliche Grundlagen:  

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Osterfeuer

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Gefahrenabwehr
MitarbeiterIn: Frau Vagts
Telefon: 04141 - 401 - 288
Fax: 04141 - 401 - 145
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen:  
Notwendige Unterlagen:  
Formulare: Anmeldung Osterfeuer (doc)
Anmeldung Osterfeuer (pdf) Hinweis: Das PDF-Dokument kann nicht gespeichert werden
Merkblatt
Rechtliche Grundlagen:  

 

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Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Die Bearbeitungsdauer beträgt 3-4 Wochen.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache notwendig. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (falls nicht vorhanden Personenstandsurkunde)
- Ein aktuelles biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 28,80 Euro (Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro)

Bei Bedarf ist es möglich einen Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren auszustellen. Die persönliche Vorsprache ist ab dem 10. Lebensjahr bzw. bei der freiwilligen Abgabe des Fingerabdrucks ab dem 6. Lebensjahr notwendig.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Alter Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 22,80 Euro
- Unterschriften beider erziehungsberechtigter Eltern, bei alleinigem Sorgerecht Gerichtsurteil oder Negativbescheinigung des Jugendamtes

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen. Zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ist die Urkunde mit der neuen Namensführung vorzulegen.

Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichen, ist es möglich einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei Beantragung eines endgültigen Ausweises vorzulegen. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Formulare: Antragsformular und Erklärungen zum Personalausweisantrag
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, ist diese Vollmacht zu benutzen

 

Drucken als PDF Drucken Nach oben Rattenbekämpfung

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Gefahrenabwehr
MitarbeiterIn: Herr Bincke
Telefon: 04141 - 401 287
Fax: 04141 - 401 145
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Zur Rattenbekämpfung sind die Grundstückseigentümer/innen verpflichtet. Parallel wird in der umliegenden Kanalisation eine Bekämpfung durch die Abwasserentsorgung Stade (AES) in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Stade vorgenommen.

Sobald wir über einen Befall im öffentlichen Bereich unterrichtet werden, wird sofort unser Vertragspartner für die Rattenbekämpfung informiert. Die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen werden in der Regel umgehend ausgeführt.

Die Mitteilung über Rattenbefall kann auch telefonisch erfolgen.
Notwendige Unterlagen:  
Formulare:  
Rechtliche Grundlagen:  

 


Drucken als PDF Drucken Nach oben Reisepass

Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Meldewesen
MitarbeiterIn: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgruppe Meldewesen
Telefon: 04141 - 401 -294, -295, -198, -284
Fax: 04141 - 401 -192, -132
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 59,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro)

Bei der Ausstellung eines Reisepasses für Kinder ist die persönliche Vorsprache ab dem 6. Lebensjahr notwendig.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- alter Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Gebühr in Höhe von 37,50 Euro
- Zusätzlich werden die Unterschriften beider erziehungsberechtigter Eltern benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht ist das Gerichtsurteil oder die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.

Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden.  Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren sind 91,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 69,50). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Ausweis mitzubringen.

In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expresspasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, etc.)

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist.
Formulare: Antragsformular

 

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Organisationseinheit: Abteilung Sicherheit und Ordnung
Sachgruppe Gefahrenabwehr
MitarbeiterIn: Frau Silke Meyer
Telefon: 04141 - 401 257
Fax: 04141 - 401 145
eMail: sicherheit-und-ordnung@stadt-stade.de
Anschrift: Hagedorn 6, 21682 Stade
Informationen: Waffenbesitzkarte
Wer als Jäger oder Sportschütze eine erlaubnispflichtige Waffe oder Munition erwerben möchte, benötigt eine Waffenbesitzkarte. Eine Waffenbesitzkarte wird ausgestellt, wenn Sie ein Bedürfnis nachweisen können und die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen.

Jäger weisen das Bedürfnis mit der Vorlage eines gültigen Jagdscheines nach.

Bei Sportschützen bestätigt der Schießsportverein, dass der Sportschütze seit mind. 12 Monaten regelmäßig an Übungsschiessen teilnimmt. Zudem ist ein Nachweis der Waffensachkunde erforderlich.

Die erforderliche Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und zu einer erheblichen Geldstrafe führt im Regelfall zu einer Ablehnung des Antrages.
Die persönliche Eignung muss in Ausnahmefällen durch ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis nachgewiesen werden.

Eine Waffenbesitzkarte können Sie auch als Erbe beantragen, wenn die Waffen im Wege der Erbfolge übernommen werden. In diesen Fällen ist kein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis erforderlich. Aufgrund einer Gesetzesänderung vom 01. April 2008 sind Besitzer von Erbwaffen verpflichtet, diese durch ein Blockiersystem vorübergehend unbrauchbar zu machen.
Der Erwerb einer Waffe im Wege der Erbfolge ist der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von einem Monat nach der Annahme der Erbschaft anzuzeigen.

Kleiner Waffenschein
Wer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes führen möchte, benötigt dazu einen Kleinen Waffenschein. Ein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis ist nicht erforderlich. Es wird jedoch die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers geprüft.

Aufbewahrung von Schusswaffen
Jeder Waffenbesitzer ist dazu verpflichtet, die Waffen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe nach § 36 WaffG aufzubewahren. Welcher Art und mit welcher Sicherheitsstufe das Sicherheitsbehältnis deklariert sein muss, richtet sich unter anderem nach Art und Anzahl der Schusswaffen.

Der Erwerb und das Überlassen einer Schusswaffe ist von den Waffenbesitzern innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen:  
Formulare: Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Kleiner Waffenschein)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Erbfall (§ 20 WaffG)
Anzeige über den Erwerb einer Waffe (§§ 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG. 14 Abs. 4Satz 2 WaffG)
Anzeige über das Überlassen einer Waffe (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG)
Antrag (Europäischer Feuerwaffenpass)
Gebühren:  
Rechtliche Grundlagen: Waffengesetz