

Sie suchen nach der zuständigen Grund-, Haupt- oder Realschule oder wissen nicht,
welches Gymnasium für Sie zuständig ist?

Entsprechend § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) legen die Schulträger im Grundschulbereich
für jede Schule einen Schulbezirk fest. Im Sekundarbereich I (z.B. Haupt- und Realschulen) können sie
für Schulen, erforderlichenfalls für einzelne Bildungsgänge, Schulzweige oder einzelne Schuljahrgänge
gesondert, einen Schulbezirk festlegen. Hiervon hat der Rat der Hansestadt Stade Gebrauch gemacht. Für
jede Grundschule wurde ein Schulbezirk festgelegt. (siehe Karte unten) Aufbauend hierauf sind die
Schulbezirke für die Schulen des Sekundarbereichs I gebildet worden.
Die aktuelle Satzung zur Festlegung von Schulbezirken können Sie hier einsehen.
Das Stadtgebiet Stade und die festgelegten Grundschulbezirke:
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