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Anwohnerparkausweis
Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner die Möglichkeit, gebührenpflichtige Anwohnerparkausweise für verschiedene Bereiche zum Parken zu beantragen.

Ausnahmegenehmigung für Handwerker
Es besteht die Möglichkeit, Handwerksfirmen, die häufig andere Betriebe im Innenstadtbereich der Hansestadt Stade anfahren müssen, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Blitzer
Es werden regelmäßig durch den Landkreis Stade und die Polizei Stade Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

EU-Parkausweis
Ausnahmegenehmigung zur Ausstellung eines EU-Parkausweises für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, sowie für blinde Menschen

Fahrschulen und Fahrlehrerlaubnisse
Wer Fahrschüler/innen ausbilden möchte, benötigt hierfür eine Fahrlehrerlaubnis. Die dazu zu erfüllenden Voraussetzungen sind in den §§ 2, 4 Fahrlehrergesetz ersichtlich.

Gewährung von Parkerleichterungen
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu stellen.

HVV Fahrplanauskunft
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Fahrplan-Schnellauskunft des HVV

Metronom Fahrplanauskunft
Unter dem folgenden Link finden Sie den Fahrplan des Metronoms.

Mitfahrgelegenheiten
Unter Drive2Day stellt Tassilo Graf Pilati ein Online-Pendlernetzwerk zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten zur Verfügung.

Öffentlicher Nahverkehr
Unter dem folgenden Link finden Sie nähere Informationen zur KVG und eine Fahrplanauskunft.

Parkmöglichkeiten
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Auflistung der Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich der Hansestadt Stade.

Stadtplan
Unter dem folgenden Link finden Sie einen aktuellen Stadtplan der Hansestadt Stade.

Stadtplan Städteverlag
Unter dem folgenden Link finden Sie einen Stadtplan des Städteverlages für den Bereich der Hansestadt Stade.

Verkehrsbehördliche Anordnung
Nach § 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Verwarngeld
Ein Verwarngeld wird erhoben, wenn jemand sein Fahrzeug ordnungswidrig parkt. Ob ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt ist, ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt.

VNN Fahrplanauskunft
Unter dem folgenden Link finden Sie die Fahrplanauskunft der Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen.