Informationen zur Bauleitplanung
Was ist ein Flächennutzungsplan (FNP)?
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Art der Bodennutzung dar.
Wesentliche Inhalte der Planzeichnung sind die Abgrenzung von bebauten und unbebauten Flächen, die Gliederung nach Wohnbauflächen, gemischten oder gewerblichen Bauflächen sowie Sonderbauflächen, Standorte und Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgung von übergeordneter Bedeutung, die wichtigsten Verkehrstrassen sowie die Gliederung der Freiflächen in Grün-, Wald-, Landwirtschafts- oder Wasserflächen.
Der gesamte mögliche Inhalt eines Flächennutzungsplanes ist in § 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) bestimmt.
Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes können keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für bestimmte Grundstücke, hergeleitet werden. Erst Bebauungspläne enthalten gegenüber dem Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen.
Was ist ein Bebauungsplan (B-Plan)?
Im Bebauungsplan wird z.B. festgesetzt, ob auf einen Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb gebaut werden darf. Außerdem trifft der Bebauungsplan Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, in welchem Maß und auf welchen Flächen das Grundstück überbaut werden darf. Auch Nutzungenwie Verkehrsflächen, Grünflächen oder Flächen für die Versorgung werden regelmäßig im Bebauungsplan festgesetzt.
Der gesamte mögliche Inhalt eines Bebauungsplanes ist in § 9 BauGB bestimmt.
Der Bebauungsplan besteht inder Regel aus einer Planurkunde, auf der sich die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen befinden. Weiterhin gehört zu jedem Bebauungsplan eine Begründung, in der die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Planes erläutert werden.
Ein besonderer Teil der Begründung ist der Umweltbericht, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter wie Mensch, Flora, Fauna oder Boden beschrieben und bewertet werden.
Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zielen auf die Wiedernutzbarmachung von Flächen in bereits besiedelten Bereichen, ihrer Nachverdichtung oder auf andere Maßnahmen der Innenentwicklung ab. Sofern die künftig zulässige Grundfläche eine bestimmte Größe nicht überschreitet, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung angewendet werden. Im diesem Fall entfällt auch der Umweltbericht.
Wann wird ein Bauleitplan aufgestellt oder geändert?
Bauleitpläne werden aufgestellt oder geändert, sobald dies für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung im Stadtgebiet erforderlich ist.
Wie kann ich mich an der Planung beteiligen?
Jeder Bauleitplan in unserem Stadtgebiet eröffnet neue Entwicklungsperspektiven für Stade. Planungen haben Einfluss auf das räumliche und soziale Umfeld. Deshalb garantiert das Baugesetzbuch Ihnen die Mitwirkung im Verfahren. Sie können sich einbringen, unabhängig davon, ob sie im Plangebiet wohnen oder nicht. Während der Planaufstellung oder –änderung gibt es zwei Phasen, in denen Sie sich aktiv an der Planung beteiligen können:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung stellt Ihnen der Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung den Vorentwurf des Bauleitplanes mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung vor. Hier werden die planerischen Zielsetzungen für die Neugestaltung und Entwicklung des Plangebietes, mögliche Planalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erläutert.
Im Amtsblatt für den Landkreis Stade sowie ergänzend dazu im Internet wird die Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht.
Informationen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung werden nach der Veranstaltung für einen Zeitraum von 1 - 2 Wochen online gestellt. Sie können sich im Rahmen eines Erörterungstermins mündlich oder im Anschluss schriftlich zur Planung äußern.
In dieser frühen Planungsphase erfolgt keine individuelle Beantwortung Ihrer vorgetragenen Hinweise und Anregungen. Wesentliche Punkte der öffentlichen Diskussion fließen in das weitere Planverfahren und damit in den Entwurf ein.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt für den Landkreis Stade und ergänzend dazu im Internet hingewiesen.
Während der öffentlichen Auslegung können Sie Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen schriftlich äußern.
Ihre fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen werden Bestandteil der Abwägung, bei der öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen sind, und entschieden wird, inwieweit sie Eingang in die weitere Planung finden.
Nach Abwägung und abschließender Bearbeitung werden die Bauleitpläne vom Rat der Hansestadt Stade beschlossen (Satzungsbeschluss).
Sofern Sie in der öffentlichen Auslegung Einwände vorgebracht haben wird Ihnen das Ergebnis der Entscheidung nun schriftlich mitgeteilt. Da die Entscheidungsprozesse manchmal eine längere Zeit in Anspruch nehmen bzw. bei wesentlichen Änderungen des Plans eine erneute öffentliche Auslegung erfolgen muss, kann zwischen dem Vorbringen der Einwendungen und dem Antwortschreiben eine längerer Zeitraum vergehen.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Stade tritt der Bauleitplan in Kraft.