Beteiligung an Planverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend finden Sie alle Bauleitplanverfahren, für die aktuell oder in Kürze eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung ist zweistufig angelegt:
In der frühzeitigen Beteiligung nach §3 (1) BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung vorgestellt. Aufgrund der Beschränkungen der Corona-Pandemie findet dieser Beteiligungsschritt derzeit nicht in Form einer Versammlung statt. Die Unterlagen werden öffentlich im Rathaus ausgelegt und sind im Internet einsehbar.
In der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des Bauleitplanes sowie die zugehörigen umweltrelevanten Gutachten und Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich im Rathaus ausgelegt. Sie sind in diesem Zeitraum auch im Internet einsehbar. Dieser Schritt im Planungsprozess ist das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung und wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet.
Ihre Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung.
Nutzen Sie entweder das Online-Formular, schreiben Sie uns per Post oder suchen Sie uns vor Ort auf (derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache), um uns Ihre Anregungen zu vermitteln.
Klicken Sie in der Auflistung auf die Bauleitplan-Bezeichnung, um weitere Informationen zu erhalten.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!