Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Hansestadt Stade einmalig erhoben. Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Straßen sowie den Teileinrichtungen einer Straße (Geh- und Radweg, Beleuchtung, Entwässerung etc.) berechnet. Bei Erschließungsbeiträgen beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen, bzw. der Grundstückseigentümer, 90 Prozent vom beitragsfähigen Aufwand.
Hansestadt Stade beschließt Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
In der Sitzung des Rates der Hansestadt Stade am 24.09.2018 hat der Rat einstimmig die sofortige Abschaffung der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, schnellstmöglich, auch unter Einbeziehung eines externen Gutachters, ein rechtssicheres System zur Erhebung „Wiederkehrender Beiträge“ zur Refinanzierung des Bürgeranteils an den Straßenausbaukosten zu entwickeln. Aufgrund der vorliegenden Beschlüsse liegt bis zur Einführung der „Wiederkehrenden Beiträge“ eine Übergangszeit ohne Satzungsrecht vor.
Aus den Ratsbeschlüssen ergibt sich, dass Straßen bei denen die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, nicht mehr nach der Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet werden.
Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme. Die fehlenden Einnahmen werden bis zur Einführung der „Wiederkehrenden Beiträge“ durch den bestehenden Haushalt kompensiert.