Auskunftssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch

zuklappenAnsprechpartner/in
MeldeamtStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401-444
Telefax: 04141 401-192
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­in­fo/Ter­min­ver­ein­ba­rung


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Öffnungszeiten
Mo 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Di 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mit 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr – 18.00 Uhr
Fr 08.30 Uhr – 12.00 Uhr


Bitte vereinbaren Sie vorab online oder telefonisch einen Termin.

Allgemeine Informationen

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter oder unter der Nummer 04141-401-444.


Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:




    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.




Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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