Ausnahmegenehmigung für eine Parkerleichterung

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Herr Jan-Phillip KoppelmannStandort anzeigen
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Hagedorn 6
21682 Stade
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Allgemeine Informationen

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu stellen. Mit der Parkerleichterung darf unter anderem kostenlos auf Parkplätzen, die mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind, geparkt werden. Des weiteren wird das Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden erlaubt. Den vollen Umfang der Parkerleichterung erfahren Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Ein Parken auf Behindertenparkplätzen ist mit der Parkerleichterung nicht erlaubt!

Welche Unterlagen werden benötigt?

Original Schwerbehindertenausweis und Bescheid des Versorgungsamtes

Der Antrag kann gerne als PDF- Datei per Email gestellt werden!!!

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage zur Ausstellung einer Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 Nummer II Ziffer 1 bis 3 (Randnummern 129 bis 139).

Was sollte ich noch wissen?

Für den nachfolgenden Personenkreis können Parkerleichterungen gewährt werden:

  • schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen.
  • schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an
    den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktions-störungen des Herzens und der Atmungsorgane.
  • schwerbehinderten Menschen die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
  • schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher
    Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
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