Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu stellen. Mit der Parkerleichterung darf unter anderem kostenlos auf Parkplätzen, die mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind, geparkt werden. Des weiteren wird das Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden erlaubt. Den vollen Umfang der Parkerleichterung erfahren Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Ein Parken auf Behindertenparkplätzen ist mit der Parkerleichterung nicht erlaubt!