Gewerbe-Anmeldung

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Frau S. Schlichtmann ((Buchstaben A-L))Standort anzeigen
Rathaus (Hagedorn), Zimmer 152 // 1. OG
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401-293
Telefax: 04141 401-135
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Frau Theresa Endres ((Buchstaben M-Z))Standort anzeigen
Rathaus (Hagedorn), Zimmer 151 - 151 // EG
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401-292
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich liegt für jede Aufnahme, Änderung (z.B. Betriebsverlegung, Änderung des Betriebsgegenstandes) bzw. Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine Meldepflicht vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde,
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Für die Gewerbeanmeldung fallen Gebühren in Höhe von 37,50 € an.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbständigen) Zweigstelle vorzunehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

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