Hundean- / -abmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Ortschaftsverwaltung BützflethStandort anzeigen
Kirchstraße 13
21683 Stade
Telefon: 04146 1051
Telefax: 04146 930669

Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr (zusätzlich montags von 13:00 – 17:30
Uhr geöffnet)
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz vor dem Eingang vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Die An- oder Abmeldung mit den Unterlagen können Sie uns per Mail an Katja.Breitsprecher@stadt-stade.de

oder per Post schicken. 


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Welche Gebühren fallen an?

für den ersten Hund 84,00 €
für den zweiten Hund 144,00 €
für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer unter Bezug auf den vorigen Hund um jeweils 72,00 €

für gefährliche Hunde 672,00€

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • Abbuchung
  • Dauerauftrag
Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

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