Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
- Personenkraftwägen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger