Nur eine Notbetreuung in kleinen Gruppen – unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten – ist zulässig, soll aber nur im Ausnahmefall in Anspruch genommen werden. Die genauen Rahmenbedingungen dafür werden vom Land Niedersachsen aufgestellt.
Eltern und Sorgeberechtigte wurden daher bereits gebeten, den eventuellen Bedarf auf Notbetreuung bei ihrer Kindertagesstätte anzumelden.
Der Einzug von Kita-Entgelten für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten sowie den Verpflegungsentgelten für Februar 2021 wird seitens der Hansestadt Stade zunächst ausgesetzt. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird allerdings ein Entgelt erhoben.