EU-Vergaberecht und eVergabe
Für die Vergabe von Bauausschreibungen, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, gilt seit dem 18. April 2016 dieses Vergaberecht:
- Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO)
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Abschnitt 2 (VOB/A-EU)
Auftragsbekanntmachungen und Vergabeunterlagen sind elektronisch bereitzustellen. Vergabestellen müssen Vorinformationen und EU Bekanntmachungen auf elektronischem Weg an das Amt für Veröffentlichungen der EU und an weitere Medien übermitteln. Für Sie als Unternehmen ändert sich dadurch nichts. Bi-medien bereitet alle Ausschreibungen wie immer zuverlässig für Ihre Recherche auf und Sie können Ihre Ausschreibungen nach wie vor Tag für Tag in der bi-Ausschreibungsdatenbank und in den bi-Ausschreibungsblättern finden.
Unternehmen, die ihre Teilnahmeanträge und Angebote auf elektronischem Weg einreichen wollen, MÜSSEN sich bei www.bi-medien.de registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich.
Nach neuem EU-Vergaberecht wird für den Ablauf der Angebotsfrist schon in der Bekanntmachung ein fester Termin veröffentlicht. Angebote, die bis zu diesem Termin eingehen, gelten als rechtzeitig und sind zur weiteren Teilnahme am Verfahren berechtigt. Unabhängig vom Zeitpunkt der Öffnung des ersten Angebots im späteren Öffnungstermin.
Ansprechpartner/in
Frau Maike Tomforde![]() | |
Rathaus Stade, Zimmer 22 // UG Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-311 Telefax: 04141 401-312 E-Mail: vergabe@stadt-stade.de oder maike.tomforde@stadt-stade.de |