Einwohnerfragestunde
Am Anfang und am Ende jeder öffentlichen Rats-, Ausschuss- und Ortsratssitzung der Hansestadt Stade können Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zu Beratungsgegenständen der jeweiligen Sitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen.
Die Fragen werden vom Bürgermeister/ der Bürgermeisterin, im Vertretungsfalle vom Ersten Stadtrat oder Stadtbaurat, beantwortet.
Beachten Sie daher bitte, dass Fragen an den Rat bzw. den jeweiligen Ausschuss/Ortsrat oder deren einzelne Mitglieder verwaltungsseits nicht beantwortet werden können.
Allgemeine Informationen:
Die Einwohnerfragestunde soll dabei maximal 30 Minuten nicht überschreiten. In ihr werden grundsätzlich zunächst die schriftlich eingereichten und danach die mündlich gestellten Fragen beantwortet.
Weiterhin sind bis zu zwei Zusatzfragen zulässig, die sich allerdings auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen müssen. Eine Diskussion findet nicht statt.
Gestellte Einwohnerfragen können in einen originär für die Thematik zuständigen Ausschuss verwiesen werden.
Tipps und Hinweise zum Einreichen von Einwohnerfragen:
Sofern eine unmittelbare Beantwortung der Fragen nicht möglich ist, wird eine schriftliche Antwort erteilt.
Es daher ist wünschenswert, wenn die Fragen vorab schriftlich oder durch elektronisches Dokument an vorstandsbuero@stadt-stade.de gereicht werden.