Landschaftsschutzgebiete
Was bedeutet "Landschaftsschutzgebiet"?
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 Niedersächsisches Naturschutzgesetz) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen, weil
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen ist,
2. das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder
3. das Gebiet für die Erholung wichtig ist.
Die Naturschutzbehörde des Landkreises kann diese durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären.
In Landschaftsschutzgebieten (LSG) kann im Gegensatz zu den Naturschutzgebieten, in denen möglichst keine Nutzungen stattfinden soll, grundsätzlich eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft, sowie Fischerei und Jagd ausgeübt werden.In dieser Schutzkategorie werden zumeist großflächige Landschaftsräume wie das Schwingetal mit ihren Nebentälern eingeordnet.
Im Stadtgebiet der Hansestadt Stade befinden sich 4 Landschaftsschutzgebiete. Sie nehmen ca. 8 % der Gemeindefläche ein. Es sind die Landschaftsschutzgebiete
- Schwinge und Nebentäler
- Schwingewiesen
- Geestrand von Stade bis Horneburg
- Rüstjer Forst
Die Hauptzugänge der Naturschutzgebiete sind mit einem eindeutig zu erkennenden Hinweisschild versehen, das landeseinheitlich mit einem grün umrandeten Dreieckssymbol
gekennzeichnet ist. Es trägt auf weißem Grund einen fliegenden Seeadler bzw. eine sitzende Eule (siehe Bild oben) mit dem Schriftzug „Landschaftsschutzgebiet“.
In Landschaftsschutzgebieten gelten besondere Vorschriften. Für Vorhaben in diesen Gebieten müssen Genehmigungen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stade eingeholt
werden.
Informationen über die jeweils geltenden Bestimmungen erhalten
Sie bei der Naturschutzbehörde des Landkreises Stade (04141-12-0) oder bei der
Hansestadt Stade – Abteilung Planung und Umwelt.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den einzelnen Lanschaftsschutzgebieten:
NSG "Schwinge und Nebentäler" und "Schwingewiesen"
Landschaftsschutzgebiet "Geestrand von Stade bis Horneburg"
Landschaftsschutzgebiet "Rüstjer Forst"
Ansprechpartner/in
Frau Regina Aumann![]() | |
Rathaus Stade, Zimmer 206 // 1. OG Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-327 Telefax: 04141 401-332 E-Mail: planung@stadt-stade.de oder regina.aumann@stadt-stade.de | |
Herr Wilfried Böhling![]() | |
Rathaus Stade, Zimmer 206 // 1. OG Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-335 Telefax: 04141 401-332 E-Mail: planung@stadt-stade.de oder wilfried.boehling@stadt-stade.de |
Organisationseinheiten
Planung und Umwelt | |
Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-331 Telefax: 04141 401-332 E-Mail: planung@stadt-stade.de | Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin |