Personalausweis

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MeldeamtStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401-444
Telefax: 04141 401-192
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­in­fo/Ter­min­ver­ein­ba­rung


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Öffnungszeiten
Mo 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Di 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mit 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr – 18.00 Uhr
Fr 08.30 Uhr – 12.00 Uhr


Bitte vereinbaren Sie vorab online oder telefonisch einen Termin.

Allgemeine Informationen


Die Ausstellung eines Personalausweises muss  persönlich beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Bei Bedarf ist es möglich einen Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren auszustellen.

Die persönliche Vorsprache ist ab dem 6. Lebensjahr notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es müssen nachfolgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • der aktuelle Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder das vorläufig ausgestellte Dokument.
  • falls kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen. Zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ist die Urkunde mit der neuen Namensführung vorzulegen.

Personen unter 16 Jahren müssen zusätzlich die Unterschriften beider erziehungsberechtigter Eltern, es sei denn die Eltern sind dauernd getrennt lebend, vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:37,00 EUR Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr:22,80 EUR Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendlichen

Für das Einschalten der eID-Funktion, Neusetzen PIN und Entsperrung fallen keine Gebühren an.

Zahlungsarten
  • EC-Karte
  • Barzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Gültigkeit: 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahre
  • Gültigkeit: 10 Jahre Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
  • Bearbeitungsdauer: ca. 4- 5 Wochen
Bearbeitungsdauer
  • Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?

Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichen, ist es möglich einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei Beantragung eines endgültigen Ausweises vorzulegen.

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.

Bemerkungen

Der Personalausweis/vorläufige Personalausweis berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist z.B. in Ihrem Reisebüro oder bei dem auswärtigen Amt.

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