Aktuelles

02.05.2024

Wohnen und Leben

Bebauungsplan Nr. 213 „Südliche Freiburger Straße / Gummi-Schmidt-Gelände“

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan 213

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Stade hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 die Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 213 „Südliche Freiburger Straße / Gummi-Schmidt-Gelände“ beschlossen.

25.03.2024

Wohnen und Leben

Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd - Achim

Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG

Logo Hansestadt Stade

Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG

01.11.2023

Wohnen und Leben

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Elbe-Weser-Leitung: 380-kV-Ersatzneubau Dollern-Elsfleth/West

Ankündigung Kartierarbeiten und Bürgersprechstunde

30.10.2023

Pressemitteilungen aktuell

Moor-Birke als Baum des Jahres gepflanzt

Moor-Birke gepflanzt

Auf dem Spielplatz des Kindergartens Schölischer Wiesen wächst seit Freitag, dem 27.10.2023 mit einer Moor-Birke der „Baum des Jahres 2023“. Gemeinsam mit Landrat Kai Seefried, dem nds. BUND-Vorsitzenden Heiner Baumgarten pflanzte Bürgermeister Sönke Hartlef auf dem Gelände der neuen Kindertagesstätte in Schölisch zwei Moor-Birken.

19.12.2022

Wohnen und Leben

Hinweis zu § 3a NBauO / Nochmalige Verschiebung des Beginns der elektronischen Kommunikation

Dieses Bild zeigt das Logo der Hansestadt Stade. Ein grünes Dreieck mit blauen Rand und roten Punkt in der Mitte. Neben dem Dreieck befindet sich der Schriftzug Hansestadt Stade

Mit Gesetz v. 10.11.2021 (Nds. GVBl. S. 732) wurde mit Wirkung zum 01.01.2022 die elektronische Kommunikation mit den Bauaufsichtsbehörden (§ 3a Niedersächsische Bauordnung; „NBauO“) eingeführt.

16.12.2021

Wohnen und Leben

Hinweis zu § 3a NBauO / Verschiebung des Beginns der elektronischen Kommunikation

Logo Hansestadt Stade

Mit Gesetz v. 10.11.2021 (Nds. GVBl. S. 732) wurde mit Wirkung zum 01.01.2022 die elektronische Kommunikation mit den Bauaufsichtsbehörden (§ 3a Niedersächsische Bauordnung; „NBauO“) eingeführt.

zurück