Naturschutzgebiete
Was bedeutet "Naturschutzgebiet"?
Naturschutzgebiete (§ 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz) weisen den strengsten Schutzstatus aller Kategorien nach dem Naturschutzgesetz auf. So ist das Betreten der Flächen außerhalb der Wege verboten, einige sind ganz für Besucher gesperrt. Naturschutzgebiete (NSG) sollen helfen, das Aussterben zahlloser heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensgemeinschaften zu verhindern und für Niedersachsen typische Lebensräume mit ihrer natürlichen Pflanzen- und Tierwelt in den verbliebenden Resten zu wahren.
Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen, weil sie
1. schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen,
2. für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder
3. sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hevorragende Schönheit auszeichnen,
kann die obere Naturschutzbehörde (Bezirksregierung) durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären.Die Bezirksregierung erlässt für jedes Naturschutzgebiet eine eigene Verordnung.
Verstöße gegen diese Regeln werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
Die Festsetzung dieser striktesten Schutzkategorie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte getroffen werden. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes, seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Die Hauptzugänge der Naturschutzgebiete sind mit einem eindeutig zu erkennenden Hinweisschild versehen, das landeseinheitlich mit einem grün umrandeten Dreieckssymbol gekennzeichnet ist (siehe Bild oben rechts). Es trägt auf weißem Grund einen fliegenden Seeadler bzw. eine sitzende Eule mit dem Schriftzug "Naturschutzgebiet". Biotope, die im Landkreis Stade die
geschützten Kriterien eines Naturschutzgebietes erfüllen, sind u.a. Hochmoore, Bruch- und Sumpfwälder, Bachauen, extensiv genutztes Feuchtgrünland. Zwei Naturschutzgebiete befinden sich im Stadtgebiet.
Südlich von Hagen befindet sich das Naturschutzgebiet "Steinbeck".
Ein sehr kleiner Teil des Naturschutzgebietes "Feerner Moor" berührt das südliche Stadtgebiet.
Informationen über Naturschutzgebiete bzw. die jeweils
geltenden Bestimmungen erhalten Sie bei der Naturschutzbehörde des Landkreises
Stade (04141-12-0) oder bei der Hansestadt Stade.
Möchten Sie mehr Informationen? Dann klicken Sie auf das entsprechende Naturschutzgebiet.
Naturschutzgebiet "Feerner Moor"