Kindertagespflege in Stade
Neben den Kindertagesstätten haben Eltern in der Hansestadt Stade auch die Möglichkeit, ihre Kinder von einer Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen.
Als Kindertagespflege wird die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in einem familiären Rahmen bezeichnet. Kindertagespflege ist nach den §§ 22 und 23 SGB VIII neben Kindertageseinrichtungen eine gleichrangige Betreuungsform. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Kindertagespflege gegenüber Kindertageseinrichtungen gesehen.
Eine Tagespflegeperson kann gleichzeitig bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. In der Kindertagespflege wählen Eltern die Betreuungsperson individuell aus. Eltern und Tagespflegeperson treffen verbindliche Absprachen darüber, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Alle Kindertagespflegepersonen haben eine Qualifizierung absolviert und wurden auf ihre fachliche und persönliche Eignung hin überprüft. Sie werden fortlaufend weitergebildet und durch die pädagogische Fachberatung begleitet. Die Kinder sind in der Kindertagespflege durch die Unfallkasse unfallversichert.
Pädagogische Fachberatung für Kindertagespflege
Die pädagogische Fachberatung in der Kindertagespflege dient der Unterstützung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen und Eltern. Sie bietet fachliche und inhaltliche Beratung und hilft im Konfliktfall, gute Lösungen zu finden. Bei Bedarf ist das Familienservicebüro der Hansestadt Stade zu kontaktieren.
Wer Interesse an der Betreuung seines Kindes durch eine Tagespflegeperson hat, kann sich an das Familienservicebüro der Hansestadt Stade wenden. Die Kolleg*innen dort helfen gern mit Rat und Tat weiter. Außerdem beantworten die Tagesmütter und Tagesväter selbstverständlich ebenfalls gerne Fragen aller Interessierten.


