Kommunale Wärmeplanung
Die Wärmeversorgung in der Hansestadt Stade soll künftig mit regenerativen Quellen erfolgen© Thomas Breher / PixabayNeben dem Strom und dem Verkehr ist der Wärmesektor essentiell von Bedeutung für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland. Der Gebäudesektor muss dabei zum einen durch energetische Sanierung seinen Wärmebedarf insgesamt senken und den restlichen Bedarf an Wärme bis 2040 aus regenerativen und klimaneutralen Quellen decken. Die Steuerung dieses Transformationsprozesses ist dabei Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung.
Federführend bei der Erstellung ist dabei die Hansestadt Stade selbst, wobei eine Vielzahl an Akteuren aus der Energieversorgung, Industrie, Gewerbe, Wohnungswirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden. Für diese Akteure sind die Ergebnisse aus der kommunalen Wärmeplanung für ihre weiteren Planungen von außerordentlicher Wichtigkeit. So erfahren sie beispielsweise, ob sie zukünftig die Möglichkeit haben, ein Wärmenetz nutzen zu können, oder selbst ihre Heizung erneuern.
Hohe Investitionssummen und lange Nutzungszeiträume bedürfen einer strategischen Planung der lokalen, regenerativen und klimaneutralen Wärmeversorgung. Die folgenden Abschnitte sollen dabei genauer erläutern, warum eine kommunale Wärmeplanung notwendig ist und welche Bedeutung bzw. Nutzen sie für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der Hansestadt Stade hat.
Die häufigsten Fragen zum Thema beantworten wir hier:
Welche Bedeutung hat die Wärmewende?
In Deutschland gibt es ca. 21 Millionen Gebäude, die 35% vom Gesamtendenergieeinsatz vornehmlich für die Raumbeheizung benötigen und somit der größte Energieverbraucher sind. Um im Gebäudebestand bis 2040 CO2-neutral zu werden, ist es notwendig zum einen die Energieeffizienz durch energetische Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen und zum anderen die Energieträger auf regenerative Quellen umzustellen.
Die Sanierungsquote in Deutschland beträgt aktuell ungefähr 1%/a und müsste, um die Klimaschutzziele zu erreichen, auf über 2%/a gesteigert werden. Bezüglich der Wärmebereitstellung war es 2022 sogar so, dass nur 17,4% aus regenerativen Quellen stammt, wobei der Großteil durch die Nutzung durch die Verbrennung von Holz erfolgt. Folglich stammten noch über 80% der Raumwärme aus fossilen Quellen.
Die langen Investitionszyklen bei baulichen und auch technischen Sanierungsmaßnahmen bedingen die Trägheit der Wärmewende. Allein mit der angestrebten Erhöhung der Sanierungsrate können die Ziele zur Reduktion des Primärenergieeinsatzes im Wärmebereich nicht erreicht werden. Aus diesem Grund müssen neben den notwendigen Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz der Gebäude primär durch energetische Sanierung auch anspruchsvolle, strukturelle Maßnahmen im Bereich der Wärmeversorgung vorausschauend geplant und konsequent umgesetzt werden.
Neben der Strom- und Verkehrswende ist die Wärmewende der zentrale Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Ohne sie kann das Ziel einer CO2-neutralen, regenerativen und nachhaltigen Energieversorgung nicht erreicht werden.
Die Grafik zeigt den Anteil der erneuerbaren Energien an den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr© AGEE Stat / Umweltbundesamt
Warum ist eine Planung der Wärmewende bzw. der Wärmeversorgung lokal notwendig?
Wärme lässt sich im Gegensatz zum Strom nicht über eine lange Distanz nahezu verlustfrei transportieren. Ein Nahwärmenetz mit wenigen Kilometern Netzlänge hat typischerweise ca. 10 % Verlust. 380 kV- Höchstspannungsleitungen haben als Beispiel üblicherweise einen Verlust von ca. 1 %/100 km, sodass man den Strom auf dieser Spannungsebene ca. 1000 km weit transportieren könnte, bis sich der Verlust ebenfalls auf 10% aufsummiert hätte. Folglich ist eine lokale Planung, Umsetzung und Nutzung von Wärmeprojekten notwendig, um keine großen Distanzen zwischen Wärmequelle und Wärmenutzer entstehen zu lassen. Dabei werden immer spezielle an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Lösung entwickelt, sodass es sich bei kommunalen Wärmeplänen immer um individuelle Planungen für die jeweilige Kommune handelt.
Welche Bedeutung hat die kommunale Wärmeplanung in der Wärmewende?
Die Fragestellung, wie zukünftig Häuser kostengünstig und effizient ohne den Einsatz von fossilen Energien beheizt werden und Gewerbe und Industriebetrieben Prozesswärme, so weit möglich, bereitgestellt werden, kann nicht ausschließlich auf der Ebene des einzelnen Gebäudes oder Unternehmens beantwortet werden. Genauso wenig darf die notwendige Transformation bei der Stromversorgung, industrielle Prozesswärme und Verkehr außer Acht gelassen werden.
Die Weiterentwicklung der Wärmeversorgung und der dafür notwendigen Infrastruktur sowie die Bereitstellung der erforderlichen Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien und Wärmespeicher sind ohne die kommunale Wärmeplanung vor Ort kaum möglich. Dabei ist es notwendig, immer das gesamte Energiesystem sowie die Planungen und Ziele auf übergeordneter Ebene im Blick zu behalten.
Die kommunale Wärmeplanung muss die Grundlagen dafür liefern, vollständig auf erneuerbare Energien umzusteigen. Das gilt einerseits für solche Gebiete die sich für Wärmenetze eignen und andererseits dort, wo weiterhin Einzelheizungen zum Einsatz kommen. Außerdem muss sie für alle Bürgerinnen und Bürger transparent aufzeigen wie der Umbau der Wärmeversorgung, parallel zur Reduzierung des Wärmeverbrauchs erfolgen soll.
Die kommunale Wärmeplanung greift im Wesentlichen folgende Fragestellungen auf:
- Wo können welche Formen regenerativer Energien bzw. Wärmequellen (z.B. Windkraft, Geothermie, Biomasse ) verfügbar gemacht werden?
- Welche Flächen müssen dafür bereitgestellt werden?
- Wo gibt es Abwärmequellen, die ein erforderliches Temperaturniveau haben, und wie können sie nutzbar gemacht werden?
- Wo liegen die Quartiere, in denen ein Wärmenetz errichtet oder erweitert werden kann? Wo sind Wärmenetze ökonomisch nicht sinnvoll? Welche Faktoren spielen bei der entsprechenden Bewertung eine Rolle?
- Wo können Heizzentralen für künftige Wärmenetze entstehen?
- Welche Optionen von Einzelheizungssystemen gibt es für Quartieren, die nicht ökonomisch vertretbar mit einem Wärmenetz erschlossen werden können?
- Welche Wärmegestehungskosten haben die jeweiligen Wärmenetze bzw. Einzelheizungssysteme?
- Wie werden zukünftig neue Industrie- und Gewerbegebiete sowie Neubaugebiete mit Raum- und Prozesswärme klimaneutral versorgt?
- Welche Rolle haben die Gasnetzstrukturen in der Kommune unter den Ausblick auf die Folgenutzung durch Biomethan sowie Wasserstoff und dessen Folgeprodukte? Wo ist ein Rückbau der Gasnetze sinnvoll, um Doppelstrukturen zu vermeiden?
Der kommunale Wärmeplan dient der Hansestadt Stade als Planungsgrundlage und zeigt auf, welche Handlungsmöglichkeiten für eine zukünftige Wärmeversorgung bestehen. Die im kommunalen Wärmeplan ermittelten und ausgewiesenen Eignungsgebiete für Einzelversorgungsysteme oder Wärmenetze sind nicht abschließend abgegrenzt. Sie sind vielmehr als wichtige Grundlage für die zukünftige Energie – und Stadtplanung auf Ebene der Stadtteile und Versorgungsbereiche zu verstehen. Die genaueren Machbarkeitsstudien und weitergehenden Planungen für Teilbereiche der Stadt werden daher nicht bei den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung stehen bleiben, sondern diese detaillierter untersuchen und weiterentwickeln.
Der Umbau der Wärmeversorgungstruktur ist ein Prozess, der sich über mehre Dekaden erstrecken wird. Deswegen und aufgrund der langen Investitionszyklen im Infrastruktur- und Gebäudebereich ist es jetzt schon nötig, dass wegweisende Entscheidungen festgelegt werden, um allen Akteuren in der Stadt eine langfristige Orientierung und Zielsetzung zu bieten. Alle Strategien und Ansätze sind dabei auf das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2040 zu fokussieren. Der Mehrwert und Vorteil des Wärmeplans für die Hansestadt Stade besteht also darin, dass kommunale Entscheidungsträger, Energieunternehmen, die Verwaltung und die gesamte Bürgerschaft einen Fahrplan für die kommenden Jahrzehnte bezüglich der Transformation und dem Zielsystem der Wärmeversorgung erhalten.
Wie läuft der Prozess der kommunalen Wärmeplanung ab?
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf einer umfassenden Bestands- und Potenzialanalyse. Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung des kommunalen Wärmeplans mit einem Zielszenario und der Wärmewendenstrategie als Transformationspfad für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung der Hansestadt Stade:
- Bestandsanalyse
Die strukturierte Erfassung der Stadt unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen und technischen Gegebenheiten, soll einen Überblick darüber bieten, welche Grundvoraussetzungen im Bestand vorhanden sind. Erfasst werden hier Informationen über den aktuellen Wärmebedarf bzw. -verbrauch, die momentane Versorgungs- und Gebäudestruktur inklusive Gebäudetyp, Baualtersklasse und Nutzung der Gebäude.
- Potenzialanalyse
Im zweiten Schritt werden die lokalen Potenziale der erneuerbaren Wärme-/ Energiequellen (z.B. Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Biomasse, Windkraft und Photovoltaik) sowie die Abwärme der Industrie bestimmt. Die Abstufung der Betrachtung erfolgt dabei von den gesamten zu den technischen über den wirtschaftlichen hinzu den realistischen Potenzialen der einzelnen Quellen. Des Weiteren werden aber auch Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung im Gebäudebestand selbst ermittelt, um im nächsten Schritt das „Zielszenario 2040“ abzuschätzen, wie sich der zukünftige Wärmebedarf entwickeln könnte.
- Zielszenario 2040
Im dritten Abschnitt werden die Daten der Bestands- und Potenzialanalyse miteinander zu einem klimaneutralen Zielszenario bis 2040 mit den Zwischenschritten 2030 und 2035 überlagert. Der zukünftige Wärmebedarf soll dabei vorrangig durch die lokal vorhandenen Wärmequellen gedeckt werden. Insbesondere erfolgt hierbei auch eine Identifikation von Gebieten, die für ein Wärmenetz oder für eine Versorgung durch Einzelheizsysteme geeignet sind, wobei für die einzelnen unterschiedliche Systeme indikative Wärmegestehungskosten unter realistischen Annahmen berechnet werden.
- Wärmewendestrategien
Die Wärmewendestrategie ist das „Herzstück“ der kommunalen Wärmeplanung. Sie beschreibt einen Transformationspfad ausgehend von dem in der Bestandsaufnahme erhobenen Ist-Zustand hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung von Stade im Jahr 2040 und macht dabei deutlich, welche Weichenstellungen zeitnah getroffen werden müssen, um das Ziel im vorgesehenen Zeitraum erreichen zu können. In der Wärmewendestrategie wird daher eine klare strategische Ausrichtung erkennbar, in der das erarbeitete Szenario nachvollziehbar und transparent in konkrete Handlungsempfehlungen und einer Reihenfolge von Maßnahmen mit groben Zeitplänen übersetzt wird. Dazu werden auch lokalspezifische Herausforderungen und Hemmnisse untersucht und Wege beschrieben, wie diese zu überwinden sind.
Die kommunale Wärmeplanung ist auf Grundlage des Niedersächsischen Klimaschutzgesetztes spätestens bis zum 31. Dezember 2031 und anschließend spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Die Grafik stellt die vier Phasen der Kommunalen Wärmeplanung in der Hansestadt Stade dar© Hansestadt Stade
Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung bei der Hansestadt Stade?
Die Hansestadt Stade ist durch das Niedersächsische Klimaschutzgesetz in der Fassung vom 28.6.2022 verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. In Hinblick auf die Bedeutung des Themas der zukünftigen Wärmeversorgung und der Tatsache, dass aktuell nur wenige Fachbüros über Erfahrung im Bereich der Aufstellung von Wärmeplänen verfügen und es somit auch hier in Folge einer immer mehr zunehmenden Nachfrage zu einer Kapazitätsengpässen kommen kann, hat die Hansestadt Stade schon Ende 2022 die Erstellung ihrer Wärmeplanung ausgeschrieben. Seit Februar 2023 ist die Firma energielenker projects GmbH hierfür Auftragnehmerin der Hansestadt Stade, die sich insbesondere durch ihre breitgefächerte Fachkompetenz im Bereich Energieversorgung und den 15 Referenzprojekten für kommunale Wärmeplanungen bzw. 17 integrierten energetischen Quartierskonzepten (Stand: Januar 2023) auszeichnet. Unter Einbindung der Stadtwerke Stade GmbH und anderen relevanten Stakeholdern (z.B. Wohnungswirtschaft, Gewerbe, Industrie, Bürgerinnen und Bürger) soll bis Mitte 2024 der Planungsprozess abgeschlossen sein. Öffentlichkeitsbeteiligungen und die Präsentation der Ergebnisse werden über diese Internetseite und über Presseinformationen bekannt gegeben.
Wie ist die kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz verknüpft?
Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung der Hansestadt Stade werden durch das Niedersächsische Klimagesetz und desweitern ab dem 1.1.2024 durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) definiert. Die kommunale Wärmeplanung ist im Kontext der Wärmewende als „Strategieentwicklung“, mit der die Umsetzung der Wärmewende planerisch eingeleitet wird, zu verstehen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hingegen adressiert die operativen Vorgaben durch die Konkretisierungen von Anforderungen an neu zu installierenden Heizungsanlagen ab dem 1.1.2024.
Die Fristen und Pflichten des GEG bei einer Heizungsneuinstallation sind jedoch wiederum abhängig von den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung.
Der Wärmeplan stellt die wesentlichen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung räumlich aufgelöst dar, wobei u.a. potenzielle Gebiete für Wasserstoffnetze, Wärmenetze oder eine dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen werden. Die Ausweisung im Wärmeplan hat einen rein informellen Charakter und somit keinerlei Bindungs- und Außenwirkung. Rechte oder Pflichten können aus einer Ausweisung nicht eingeklagt oder abgeleitet werden (vgl.: § 3 Abs. 1 Nr. 20 WPG, §18 Abs. 2 WPG und § 23 WPG Abs. 4).
Auf Grundlage der Ergebnisse des Wärmeplans kann die Hansestadt Stade nach der kommunalen Wärmeplanung eine „Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet“ nach §26 WPG treffen. Erst nach dieser gesonderten Ausweisung, die zum Beispiel in Form einer städtischen Satzung erfolgen kann, werden die Ergebnisse aus dem kommunalen Wärmeplan für das spezifische Gebiet rechtskräftig. In diesem ausgewiesenen Gebiet gelten 1 Monat nach Ausweisung die Anforderungen aus dem GEG 2024 bzgl. neu zu installierender Heizungen. In dem übrigen Stadtgebiet, welches keiner Ausweisungen als Gebiet zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet unterliegt, greifen entsprechende Anforderungen erst nach dem 30.6.2028. Aktuell sind noch keine Gebiete im Bereich der Hansestadt Stade als Gebiete zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen (Stand: 30.11.2023).
Folglich sind die Bedenken, dass die Hansestadt Stade als Vorreiterkommune im Bereich der kommunalen Wärmeplanung bei den Fristen und Anforderungen des GEG wegen der frühen Erstellung benachteiligt würde, aufgrund des zunächst rein informellen, nicht verbindlichen Charakters des Wärmeplans, unbegründet.
Vielmehr ist es im Gegenteil so, dass durch die frühe Bereithaltung des Wärmeplans, Privatpersonen und Energieversorgern wie den Stadtwerken Stade GmbH wichtige Informationen vorliegen, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Je früher diese Informationen vorliegen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger vermieden werden.
Weitere Informationen zu der Verzahnung vom Wärmeplanungsgesetz mit dem Gebäudeenergiegesetz finden Sie unter BMWSB - Startseite - Gebäudeenergiegesetz (GEG) (bund.de).
Hinweis: Werden nach dem 1.1.2024 noch Gas- und Ölheizung eingebaut, sind bestimmte Anforderung an den Brennstoff mit Fristen vorgeschrieben. Wenden Sie Sich hierzu in konkreten Fällen bitte an Ihren Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater.
Ansprechpartner/in
Herr Matthias Mueller | |
Rathaus Stade, Zimmer 206 // 1. OG Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-328 E-Mail: matthias.mueller@stadt-stade.de |