Denkmalpflege
Als Untere Denkmalschutzbehörde ist die Hansestadt Stade insbesondere für den Vollzug des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zuständig. Für alle denkmalrelevanten Maßnahmen ist vor Baubeginn eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
Die Denkmalpflege erstellt denkmalschutzrechtliche Genehmigungen gemäß dem Denkmalschutzgesetz und gibt Einschätzungen zu diversen Baumaßnahmen ab – Aufgaben von großer Bedeutung, gerade in einer Stadt wie Stade.
Schließlich gibt es in der Hansestadt Stade zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude. Dies können Einzelgebäude, Gruppen baulicher Anlagen ebenso sein wie Bestandteile früherer Stadtbefestigungen, Denkmale der Gartenkunst oder technische Anlagen. Ziel des Denkmalschutzes ist, die bauzeitliche beziehungsweise denkmalkonstituierende Substanz zu erhalten und das Erscheinungsbild zu bewahren. Solche Kulturdenkmale sind laut dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege innerhalb des Stadtgebietes gehören zu den Aufgaben der Hansestadt Stade. Entsprechend finden Sie hier unten das Antragsformular auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung und für steuerliche Erleichterungen. Kontakt zur Denkmalpflege können Sie via Telefon und E-Mail aufnehmen:
Ansprechpartner/in
Frau Lisa Rolle | |
Rathaus Stade, Zimmer 123 // EG Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-357 E-Mail: Lisa.Rolle@stadt-stade.de |