Obdachlosenhilfe

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Lars BinckeStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn), Zimmer 50 // EG
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401-287
Telefax: 04141 401-145
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Hansestadt Stade ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, angemessenen Maßnahmen zu treffen. Dazu zählt als letztes Mittel die vorläufige Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft.

Falls Sie aus eigenen Kräften keine Unterkunft finden, wenden Sie sich zunächst bitte umgehend an Soziale Dienste bzw. freie Wohlfahrtsträger (z. B. Nichtsesshaftenhilfe des Diakonischen Werkes). Hier wird Ihnen geholfen eine Wohnmöglichkeit zu finden.

Falls Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch Sozialleistungsträger (z. B. ARGE, Sozialamt etc.) übernommen werden.


Hinweis:
Im Falle einer Räumungsklage erhalten wir automatisch eine Mitteilung der/des Gerichtsvollziehers/-in und sind somit bereits über Ihre Situation informiert.
An dem Tag der Räumung wird eine/ein Mitarbeiter/-in vor Ort sein.

Unabhängig von der Unterstützung der Hansestadt Stade, auf die Sie in jedem Falle einen Anspruch haben, sollten Sie jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. eine eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich wieder zu beseitigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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