Auskunftssperren

zuklappenAnsprechpartner/in
MeldeamtStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401444
Telefax: 04141 401-192
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­in­fo/Ter­min­ver­ein­ba­rung


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr – 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin - bevorzugt über unsere Website oder per E-Mail, alternativ auch telefonisch. Danke!

Allgemeine Informationen


Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter oder unter der Nummer 04141-401-444.

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Auskunftssperre können Sie schriftlich bei dem Meldeamt der Hansestadt Stade beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.

Bitte reichen Sie eventuelle Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben mit ein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :2 Jahre

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

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