Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, in denen Sie bestimmte Urkunden vorlegen müssen. Dazu zählen, um eine paar Beispiele zu nennen, die Eheschließung, die Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles, vielleicht aber auch, um bei Gericht einen Erbschein zu beantragen oder bei der Meldebehörde einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Hinweis:
Sofern Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder Eheregister zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, informieren Sie sich bitte zunächst bei Ihrem zuständigen Standesamt, ob es tatsächlich erforderlich ist, da die Daten grundsätzlich digital durch das Standesamt abgerufen werden können.
