Flächennutzungsplan
Den aktuellen Flächennutzungsplan können Sie hier herunterladen: Flächennutzungsplan 2000 (Fortschreibung März 2023)
Der Flächennutzungsplan (FNP) bildet die wesentliche Grundlage für alle nach seinem Beschluss erstellten Bebauungspläne und entfaltet damit indirekt eine Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Eine unmittelbare Rechtswirkung haben nur Bebauungspläne.
Die Gemeinde ist in der Bauleitplanung an die Festsetzungen des FNP gebunden. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens muss er gegebenenfalls geändert werden. Dies ist nur zulässig, wenn damit den Grundzügen der Planung nicht widersprochen wird.
Aus dem FNP ergeben sich keine Aussagen für Einzelgrundstücke. Aus ihm entspringt kein Rechtsanspruch in Hinblick auf die Bebaubarkeit oder Nutzung.
Organisationseinheiten
| Stadtplanung und -sanierung | |
| Hinterm Hagedorn 10 21682 Stade Telefon: 04141 401-0 E-Mail: planung@stadt-stade.de | Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin |