Eheschließung

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21682 Stade
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Allgemeine Informationen

 

Sie haben sich entschieden, den Bund fürs Leben zu schließen. Wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrem Entschluss.

Im Folgenden haben wir ein paar Informationen rund um das Thema Eheschließung zusammengestellt.

Sollten Sie bereits die Ehe geschlossen haben, haben wir ein kleines Informationsblatt erstellt, was Sie nach der Trauung bedenken sollten und wen Sie über die veränderten Familienverhältnisse benachrichtigen sollten.

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt ist der erste Schritt in eine gemeinsame Zukunft als Ehepaar. Sie hat zwar ein wenig mit Bürokratie zu tun, ist allerdings unumgänglich. Sie dient der Prüfung eventueller Ehehindernisse, wie z.B. einer bestehenden Verwandtschaft durch mögliche Adoption oder einer noch nicht rechtskräftig geschiedenen Vorehe.

Einen Termin für Ihre Eheschließung können Sie bereits im Voraus telefonisch mit uns abstimmen. Die förmliche Anmeldung hingegen ist erst ein halbes Jahr vor Ihrer eigentlichen Eheschließung möglich.

Die Eheschließung ist beim Wohnortstandesamt einer der Verlobten anzumelden. Bei verschiedenen Wohnorten können Sie sich für ein Standesamt entscheiden. Nach der Anmeldung beim Wohnortstandesamt können Sie dann allerdings ein Standesamt in ganz Deutschland auswählen, in dem Sie beide dann den Bund fürs Leben schließen möchten.

Gerne informieren wir Sie telefonisch oder per Mail über die einzureichenden Unterlagen.    

Namensführung in der Ehe

Die Ehegatten haben die Möglichkeit bereits bei der Eheschließung oder aber auch später noch einen Ehenamen zu bestimmen. In der Regel handelt es sich dabei um den Geburtsnamen einer der Ehegatten oder aber auch um einen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen. Die gemeinsamen Kinder führen dann in der Regel den gemeinsam bestimmten Ehenamen.

Der Ehepartner, dessen Nachname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen (mit Bindestrich). Es entsteht somit ein Doppelname, der sich allerdings nicht auf gemeinsame Kinder erstreckt. Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden. Nach einem Widerruf ist eine erneute Voranstellung oder Anfügung nicht mehr möglich.

Wird kein gemeinsamer Ehename bestimmt, führen die Ehegatten nach der Eheschließung ihre zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Nachnamen weiter. Während des Bestehens Ihrer Ehe können Sie sich selbstverständlich immer noch für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden und eine Erklärung beim Standesamt abgeben.

Namensführung nach Auflösung der Ehe

Die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod des Ehegatten bewirkt keine Namensänderung. Sofern die Wiederannahme eines früheren Familiennamens (Geburtsname oder früherer Ehename, wenn dieser im Zeitpunkt der Abgabe der Namenserklärung geführt worden ist) gewünscht wird, ist eine gesonderte Erklärung hierüber abzugeben. Die Möglichkeiten der Voranstellung bzw. Hinzufügung nach Auflösung der Ehe entsprechen den obigen Ausführungen.

Für die gesonderte Namenserklärung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde (sofern die Ehe nicht in Stade geschlossen wurde)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder

Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

Anerkennung ausländischer Scheidungen

Ausländische Scheidungsurteile (ausgenommen hiervon sind Scheidungen, die in einem EU-Land ausgesprochen wurden) bedürfen unter Umständen der Anerkennung für den Rechtsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Den dafür zuständigen Antrag stellen Sie bei Ihrem Wohnortstandesamt. Der Antrag wird von dort an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Antragsberechtigt sind der geschiedene Ehegatte und jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Anerkennung hat.

Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung

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