Sie sind aufgefordert, ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorzulegen oder benötigen dieses für eigene Zwecke.
- Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
- Der Bestimmungszweck und der Geburtsname der Mutter sind bei der Antragstellung zu benennen.
Hinweis:
Das Führungszeugnis wird elektronisch von der Hansestadt Stade beim:
Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister in Bonn beantragt.
Alternativ gibt es die Möglichkeit ein Führungszeugnis elektronisch direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dazu begeben Sie sich bitte auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz :
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Das Privatführungszeugnis wird mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.
Das Behördenführungszeugnis wird direkt der betreffenden Behörde zugesandt. Hierzu muss daher bei der Antragsstellung mitgeteilt werden, bei welcher Behörde das Behördenführungszeugnis vorzulegen ist. Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die diese benötigt, vorzulegen.

