Gewerbe abmelden

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Allgemeine Informationen

Gewerbeangelegenheiten

Grundsätzlich liegt für jede Aufnahme, Änderung (z.B. Betriebsverlegung, Änderung des Betriebsgegenstandes) bzw. Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine Meldepflicht vor.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, gern mit Terminvereinbarung, schriftlich oder im elektronischen Verfahren anmelden.

  • Die für die Anmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Anmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Anmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

Die für die Anmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, u. a. an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Anmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
  • Im Vertretungsfall eine Vertretungsvollmacht
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Gesellschaftsregister)
Welche Gebühren fallen an?

Für Gewerbe, die bis zum 31.12.2018 angemeldet wurden beträgt die Gebühr für die Abmeldung 12,50 €

Gewerbeabmeldungen für Gewerbe die ab 01.01.2019 angemeldet wurden sind kostenfrei.

Zahlungsarten
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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