Gewerbeangelegenheiten
Grundsätzlich liegt für jede Aufnahme, Änderung (z.B. Betriebsverlegung, Änderung des Betriebsgegenstandes) bzw. Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine Meldepflicht vor.
Ansprechpartner/in| Frau Sybille Schlichtmann | |
| Rathaus (Hagedorn), Zimmer 152 // 1. OG Hagedorn 6 21682 Stade Telefon: 04141 401-293 Telefax: 04141 401-135 E-Mail: gewerbe@stadt-stade.de | |
| Frau Laura Haack | |
| Rathaus (Hagedorn), Zimmer 151 // 1. OG Hagedorn 6 21682 Stade Telefon: 04141 401-292 Telefax: 04141 401-135 E-Mail: gewerbe@stadt-stade.de | |
Gewerbeangelegenheiten
Grundsätzlich liegt für jede Aufnahme, Änderung (z.B. Betriebsverlegung, Änderung des Betriebsgegenstandes) bzw. Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine Meldepflicht vor.
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, gern mit Terminvereinbarung, schriftlich oder im elektronischen Verfahren anmelden.
Die für die Anmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, u. a. an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Gewerbe, die bis zum 31.12.2018 angemeldet wurden beträgt die Gebühr für die Abmeldung 12,50 €
Gewerbeabmeldungen für Gewerbe die ab 01.01.2019 angemeldet wurden sind kostenfrei.
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
nicht angegeben
DokumenteGewerbeabmeldung.pdf (315 kB) |
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Beiblatt GmbH Gewerbeabmeldung (108 kB) |