Grundsätzlich liegt für jede Aufnahme, Änderung (z.B. Betriebsverlegung, Änderung des Betriebsgegenstandes) bzw. Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine Meldepflicht vor
Gewerbe ummelden
Ansprechpartner/in
| Frau Sybille Schlichtmann | |
| Rathaus (Hagedorn), Zimmer 152 // 1. OG Hagedorn 6 21682 Stade Telefon: 04141 401-293 Telefax: 04141 401-135 E-Mail: gewerbe@stadt-stade.de | |
| Frau Laura Haack | |
| Rathaus (Hagedorn), Zimmer 151 // 1. OG Hagedorn 6 21682 Stade Telefon: 04141 401-292 Telefax: 04141 401-135 E-Mail: gewerbe@stadt-stade.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, gern mit Terminvereinbarung, schriftlich oder im elektronischen Verfahren ummelden.
- Die für die Ummeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Ummeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, u. a. an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Im Vertretungsfall eine Vertretungsvollmacht
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Gesellschaftsregister)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gewerbeummeldung fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € an.
Zahlungsarten
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit Beginn der Änderungen des stehenden Gewerbes dem Betrieb einer (unselbständigen) Zweigstelle oder Zweigniederlassung vorzunehmen.
Dokumente
Gewerbeummeldung.pdf (431 kB) |
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Beiblatt GmbH Gewerbeummeldung .pdf (188 kB) |
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Hinweise Gewerbeummeldung (100 kB) |

