Gewerbezentralregisterauszug

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Frau Sybille SchlichtmannStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn), Zimmer 152 // 1. OG
Hagedorn 6
21682 Stade
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Telefax: 04141 401-135
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Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-4025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Reisegewerbe, Spielhallen, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, bei juristischen Personen nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • für natürliche Personen:
    • Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
    • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
    • bei elektronischer Antragstellung:  Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
  • für juristische Personen:
    • Vorsprache des gesetzlichen Vertreters (gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung)
    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Welche Gebühren fallen an?
  • 13,00 EUR
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Formulare: nein, formloser Antrag: formloser Antrag

Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich

Onlineverfahren auf der Internetseite des BfJ

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