Parkausweise Parkplatz Hospitalstraße (Bahnhof)

zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet Verkehr (Hansestadt Stade)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefax: 04141 401-212
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für den Parkplatz Hospitalstraße am Bahnhof besteht die Möglichkeit Parkausweise zu beantragen. Folgende Parkausweise können beantragt werden:

  • Monatsparkausweis
  • Jahresparkausweis
  • 2-Jahresparkausweis

Im Antrag können bis zu drei Kennzeichen angegeben werden. Der Parkausweis wird jedoch nur mit der „Oder“-Regelung ausgestellt. Das Original ist immer im entsprechenden Fahrzeug auszulegen. Kopien sind ungültig und können zum Einzug des Originals führen.

Wichtiger Hinweis: Parkausweise für das Parkhaus am Bahnhof (Parkpalette Am Bahnhof) werden nicht mehr von der Hansestadt Stade ausgestellt. Bitte wenden Sie sich für diese Parkausweise an die Stader Versorgungs- und Bädergesellschaft per E-Mail an 

ilona.bertram@parkeninstade.de oder telefonisch 04141/496100. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite https://parkeninstade.de/ entnehmen.

Verfahrensablauf

Jahresparkausweise und 2-Jahresparkausweise

Die Jahres- bzw. 2-Jahresparkausweise haben eine einheitliche Laufzeit vom 01.04. des Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres bzw. übernächsten Jahres. Die Antragstellung für die Parkausweise ist einheitlich ab dem 01.03. des Jahres möglich. Anträge die vorher eingehen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe der Parkausweise erfolgt nach Antragseingang. Die Anzahl der zu vergebenden Parkausweise ist auf derzeit 50 Stück begrenzt.

Voraussetzungen Jahresparkausweise und 2-Jahresparkausweise:

  • Kategorie 1: Hauptwohnsitz außerhalb von Stade und der Arbeitgeber ist im näheren Umfeld des Bahnhofes oder der Arbeitsweg wird mit dem Zug erfolgen (Pendler)
  • Kategorie 2: Hauptwohnsitz innerhalb Stade und der Arbeitgeber ist im näheren Umfeld des Bahnhofes oder der Arbeitsweg wird mit dem Zug erfolgen (Pendler)
  • Kategorie 3: Hauptwohnsitz in der Brink- oder Hospitalstraße (Direktanlieger)

Wichtige Hinweise für die Jahresparkausweis und 2-Jahresparkausweise:

  1. Die Parkausweise, welche zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. 01.05., ausgestellt werden, werden aufgrund der einheitlichen Laufzeit längstens bis zum 31.03. des Folgejahres vergeben. Die Gebühr wird anteilig erhoben.
  2. Bei Rückgabe eines Parkausweises vor Ablauf der Laufzeit erfolgt für den nicht mehr genutzten Zeitraum keine Rückrechnung bzw. Erstattung.
  3. Bei 2-Jahresparkausweisen besteht die Möglichkeit bis zum 31.03. des Folgejahres der Ausstellung den Parkausweis zurückzugeben. Eine Erstattung wird dann vorgenommen.

Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht möglich.

Monatsparkausweise

Ein Monatsparkausweis gilt für jeweils einen kompletten Kalendermonat. Die Antragstellung ist einen Monat vorher, spätestens jedoch 1 Woche vor Beginn des gewünschten Monates, vorzunehmen. Der Monatsparkausweis kann nicht für mehrere Monate hintereinander ausgestellt werden und höchstens drei Mal pro Jahr.

Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den oben angezeigten Ansprechpartner.

Die Antragstellung ist vorzugsweise per E-Mail vorzunehmen. Die zur Antragstellung erforderlichen Daten sowie ein Antragsformular finden Sie hier.

Welche Gebühren fallen an?

Monatsparkausweis = 15,00 €

Jahresparkausweis = 120,00 €

2-Jahresparkausweis = 240,00 €

Ein Tagesticket für 2,00 € oder ein Wochenticket für 6,00 € erhalten Sie an den Parkscheinautomaten.

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