Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Reisepass Ausstellung
Ansprechpartner/in
| Meldeamt | |
| Rathaus (Hagedorn) Hagedorn 6 21682 Stade Telefon: 04141 401444 Telefax: 04141 401-192 E-Mail: meldeamt@stadt-stade.deHomepage: https://www.stadt-stade.info/Terminvereinbarung |
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| Öffnungszeiten Mo 08:30 Uhr – 12:00 Uhr Di 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 08:30 Uhr – 18:00 Uhr Fr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin - bevorzugt über unsere Website oder per E-Mail, alternativ auch telefonisch. Danke! | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles digitales Foto (kein Papierfoto)
- Gebühr in Höhe von 70,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro)
Zur Beantragung von Ausweisdokumenten werden ausschließlich digitale Lichtbilder benötigt.
Die digitalen Lichtbilder können direkt im Meldeamt (pro Person 6,00 € ) oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden.
Entsprechende Anbieter (Fotografen) in Ihrer Nähe finden Sie über den folgenden Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.
Welche Gebühren fallen an?
- :70,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - :37,50 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - :32,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren. - :22,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten - :31,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. - :6,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird. - :15,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
- Gebühr:37,50 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Gebühr:70,00 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Zahlungsarten
- EC-Karte
- Barzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. März 2017 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit.
- Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
- Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
10 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Es ist nicht erforderlich den Reisepassantrag ausgefüllt mitzubringen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren sind 102,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 69,50). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Pass mitzubringen.
In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expresspasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, etc.)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist. Diese Information erhalten Sie in Ihren Reisebüro oder beim auswärtigen Amt.
