Reisepass Ausstellung

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MeldeamtStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401444
Telefax: 04141 401-192
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­in­fo/Ter­min­ver­ein­ba­rung


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr – 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin - bevorzugt über unsere Website oder per E-Mail, alternativ auch telefonisch. Danke!

Allgemeine Informationen

Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich vorstellig werden.

Verfahrensablauf

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles digitales Foto (kein Papierfoto)
  • Gebühr in Höhe von 70,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro)

Zur Beantragung von Ausweisdokumenten werden ausschließlich digitale Lichtbilder benötigt.

Die digitalen Lichtbilder können direkt im Meldeamt (pro Person 6,00 € ) oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden.

Entsprechende Anbieter (Fotografen) in Ihrer Nähe finden Sie über den folgenden Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.

Welche Gebühren fallen an?
  • :70,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • :37,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • :32,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
  • :22,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
  • :31,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
  • :6,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
  • :15,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
  • Gebühr:37,50 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • Gebühr:70,00 EUR Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre 
Zahlungsarten
  • EC-Karte
  • Barzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. März 2017 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit.

  • Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
  • Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Bearbeitungsdauer

10 Wochen

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Es ist nicht erforderlich den Reisepassantrag ausgefüllt mitzubringen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden.  Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren sind 102,00 Euro (bei Personen unter 24 Jahren 69,50). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Pass mitzubringen.

In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expresspasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen, etc.)

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt welches Dokument notwendig ist. Diese Information erhalten Sie in Ihren Reisebüro oder beim auswärtigen Amt.

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