Untersuchungsberechtigungsschein

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MeldeamtStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401444
Telefax: 04141 401-192
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­in­fo/Ter­min­ver­ein­ba­rung


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr – 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin - bevorzugt über unsere Website oder per E-Mail, alternativ auch telefonisch. Danke!
Ortschaftsverwaltung BützflethStandort anzeigen
Obstmarschenweg 321
21683 Stade
Telefon: 04146 1051


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz vor dem Eingang vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Keine An- und Ummeldungen mit ausländischen Dokumenten in Bützfleth

An- und Ummeldungen mit ausländischen Dokumenten sind aufgrund der erforderlichen Dokumentenprüfung nur im Einwohnermeldeamt Stade, Hagedorn 6, 21682 Stade, möglich. Auch bereits in der Hansestadt Stade gemeldete Personen, die nachträglich z.B. eine Eheschließung aus dem Ausland eintragen lassen möchten, müssen in der Kernstadt vorzusprechen. Hier finden Sie alle Informationen zur Terminvereinbarung: Online-Terminvereinbarung Meldeamt | Hansestadt Stade).


Allgemeine Informationen

***Aufgrund der aktuellen Lage ist es ausschließlich möglich Untersuchungsberechtigungsscheine per Mail oder per Post zu beantragen***

Für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines benötigen wir eine Kopie des Ausweisdokumentes des Auszubildenden sowie das Datum des Ausbildungsbeginn.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Email oder per Telefon 04141-401-444 zur Verfügung


Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

 

Benötigt werden hierfür:


    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und

 

  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderreisepass zur Abholung des Untersuchungsberechtigungscheines mit.

Sollte die Abholung nicht persönlich oder durch einen Sorgeberechtigten erfolgen ist eine Vollmacht notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird umgehend ausgegeben.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

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