***Aufgrund der aktuellen Lage ist es ausschließlich möglich Untersuchungsberechtigungsscheine per Mail oder per Post zu beantragen***
Für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines benötigen wir eine Kopie des Ausweisdokumentes des Auszubildenden sowie das Datum des Ausbildungsbeginn.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Email Meldeamt@stadt-stade.de oder per Telefon 04141-401-444 zur Verfügung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
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- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
