Wohngeld / Wohngeld Plus

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kristina Krüger (Anfangsbuchstaben A-C, X-Z)Standort anzeigen
Hinterm Hagedorn 12, Zimmer 1 // EG
21682 Stade
Telefon: 04141 401-520
E-Mail:
Frau Kathrin Enskat (Anfangsbuchstaben D-H)Standort anzeigen
Hinterm Hagedorn 14, Zimmer 5
21682 Stade
Telefon: 04141 401-518
E-Mail:
Frau Nora Herde (Anfangsbuchstaben I - L und V)Standort anzeigen
Hinterm Hagedorn 12, Zimmer 1 // EG
21682 Stade
Telefon: 04141 401-569
E-Mail:
Frau Bärbel Eickhoff (Anfangsbuchstaben M - R)Standort anzeigen
Soziale Hilfen und Integration, Zimmer 3 // EG
Hinterm Hagedorn 12
21682 Stade
Telefon: 04141 401-559
E-Mail:
Herr Heiko Proßmann (Anfangsbuchstaben S - U und W)Standort anzeigen
Soziale Hilfen und Integration, Zimmer 5 // EG
Hinterm Hagedorn 12
21682 Stade
Telefon: 04141 401-519
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Allgemeine Hinweise zum Wohngeldantrag finden Sie vorab auf dem Hinweisblatt zum Wohngeldantrag.

Die Wohngeldstelle der Hansestadt Stade ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Hansestadt Stade haben. Ihren Wohngeldantrag können Sie per E-Mail unter wohngeld-plus@stadt-stade.de oder per Post an

Hansestadt Stade

Abteilung Soziale Hilfen und Integration – Wohngeldstelle –

Hinterm Hagedorn 12

21677 Stade

einreichen. Gleiches gilt, wenn Sie Antragsunterlagen anfordern oder nachreichen möchten oder Fragen rund um das Thema „Wohngeld-Plus“ haben.

Als erste Orientierung kann auch der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html dienen. Dieser ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs. Bitte beachten Sie, dass der Wohngeld-Plus-Rechner keine rechtsverbindliche Auskunft gibt. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die Wohngeldstelle geben.

Als Mieter/in, Untermieter/in von selbst genutztem Wohnraum oder Heimbewohner/in verwenden Sie bitte den Antrag auf Mietzuschuss. Als Eigentümer/in von selbst genutztem Wohnraum verwenden Sie bitte den Antrag auf LastenzuschussDie Wohngeldanträge enthalten kurze Erläuterungen (in grün) sowie Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen (in blau).

Wir nehmen Ihren Wohngeldantrag auch gern persönlich entgegen. Um Ihnen in jedem Fall gerecht werden zu können, bitten wir hierfür um vorherige Terminvereinbarung mit der Kollegin Marion Klein (Tel.: 04141 401-598 oder. Die Erstantragsannahme erfolgt im Erdgeschoss des Gebäudes Hinterm Hagedorn 10, 21682 Stade.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss)
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wohngeld wird von dem Monat an gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Bemerkungen

Falls Sie Ihren Wohnsitz in Bützfleth haben, können Sie den Wohngeldantrag ebenfalls in der Ortschaftsverwaltung erhalten und abgeben.

Ortschaftsverwaltung Bützfleth
Kirchstraße 13
21683 Stade
Telefon: 04146 1051
Telefax: 04146 930669

Welche Unterlagen werden benötigt?

Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen:

  • über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
  • erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
  • aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
  • über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld),
  • Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
  • letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).

Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen. Die Wohngeldstelle wird dann prüfen, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls sind sonstige Nachweise beizufügen:

  • Immatrikulationsbescheinigung (Studierende),
  • BAföG-Bescheid (Studierende),
  • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen,
  • Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.
  • Sonstige EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht/EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:

  • Formular Vermieterbescheinigung (wird in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt.)

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:

  • Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
  • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan)
  • Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Baukosten (auch bei Modernisierungen)
  • Grundsteuerbescheid/Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • Gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte
  • Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung (WoFlV, Bauantrag)
  • Gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
  • Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Was sollte ich noch wissen?

Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag: 8:30 Uhr bis 12 :00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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