Allgemeine Hinweise zum Wohngeldantrag finden Sie vorab auf dem Hinweisblatt zum Wohngeldantrag.
Die Wohngeldstelle der Hansestadt Stade ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Hansestadt Stade haben. Ihren Wohngeldantrag können Sie per E-Mail unter wohngeld-plus@stadt-stade.de oder per Post an
Hansestadt Stade
Abteilung Soziale Hilfen und Integration – Wohngeldstelle –
Hinterm Hagedorn 12
21677 Stade
einreichen. Gleiches gilt, wenn Sie Antragsunterlagen anfordern oder nachreichen möchten oder Fragen rund um das Thema „Wohngeld-Plus“ haben.
Als erste Orientierung kann auch der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html dienen. Dieser ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs. Bitte beachten Sie, dass der Wohngeld-Plus-Rechner keine rechtsverbindliche Auskunft gibt. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die Wohngeldstelle geben.
Als Mieter/in, Untermieter/in von selbst genutztem Wohnraum oder Heimbewohner/in verwenden Sie bitte den Antrag auf Mietzuschuss. Als Eigentümer/in von selbst genutztem Wohnraum verwenden Sie bitte den Antrag auf Lastenzuschuss. Die Wohngeldanträge enthalten kurze Erläuterungen (in grün) sowie Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen (in blau).
Wir nehmen Ihren Wohngeldantrag auch gern persönlich entgegen. Um Ihnen in jedem Fall gerecht werden zu können, bitten wir hierfür um vorherige Terminvereinbarung mit der Kollegin Marion Klein (Tel.: 04141 401-598 oder wohngeld-plus@stadt-stade.de). Die Erstantragsannahme erfolgt im Erdgeschoss des Gebäudes Hinterm Hagedorn 10, 21682 Stade.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss)
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohngeld wird von dem Monat an gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.
Was sollte ich noch wissen?
Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bemerkungen
Falls Sie Ihren Wohnsitz in Bützfleth haben, können Sie den Wohngeldantrag ebenfalls in der Ortschaftsverwaltung erhalten und abgeben.
Ortschaftsverwaltung Bützfleth
Kirchstraße 13
21683 Stade
Telefon: 04146 1051
Telefax: 04146 930669