Abwasserentsorgung Stade
Störungsannahme : Telefon 04141 401 701
Die Abwasserentsorgung Stade (AES) ist ein kommunaler Eigenbetrieb, dem die Sicherstellung und Durchführung des Sammelns, Ableiten und Reinigen des anfallenden Schmutz- und Regenwasser, sowie die Finanzbuchhaltung und die Gebührenabrechnung obliegt.
Im Folgenden finden Sie ein paar häufig gestellte Fragen (FAQ):
Störungsannahme : Telefon 04141 401 701
Fragen und Antworten zu den Abwassergebühren
Allgemeine Fragen
Wofür muss ich Abwassergebühren bezahlen?
Abwassergebühren sind kommunale Abgaben für die Nutzung von Kanalisation und Kläranlage. Sie gliedern sich in eine Grundgebühr pro Wohneinheit und eine mengenabhängigen Schmutzwassergebühr. Diese wird nach dem Frischwasserverbrauch bemessen. Hinzu kommt eine separate Niederschlagswassergebühr. Maßstab hier ist die versiegelte Fläche. Das Niederschlagswasser wird nicht der Kläranlag zugeführt, sondern in das nächste Oberflächengewässer abgeleitet.
Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig ist laut Abwassergebührensatzung der Eigentümer eines Grundstückes. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass seitens der Stadtwerke Stade GmbH, die bis 2021 die Gebührenveranlagung durchgeführt haben, in Einzelfällen analog der Strom- und Gasverträge der Mieter für die laufende Schmutzwassergebühr veranlagt wurde. Diesen Zustand haben wir bei der Rücknahme der Abwasserentsorgung Stade zunächst übernommen, die Veranlagung wird aber sukzessive auf den Eigentümer umgestellt, spätestens bei einem Mieterwechsel.
Wie hoch sind die aktuellen Gebühren der Abwasserentsorgung?
Für das Jahr 2026 beträgt die Kanalgrundgebühr 108,00 EUR/Jahr und die laufende Benutzungsgebühr 2,64 EUR/m³. Maßstab für die verbrauchsabhängige Benutzungsgebühr ist die bezogene Menge an Frischwasser. Für die Oberflächenentwässerung wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,72 EUR/m² erhoben.
Gegenüber 2025 haben sich die Gebührensätze aufgrund von Inflation und gestiegenen Kosten für Material, Personal und Fremdleistungen leicht erhöht. 2025 betrug die laufende Benutzungsgebühr 2,57 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,68 EUR/m². Die Kanalgrundgebühr ist mit 108,00 EUR/Jahr konstant geblieben.
Der Berechnung liegt eine jährliche Gebührenkalkulation zugrunde.
Ich bin Eigentümer eines Objektes und es gibt einen Mieterwechsel. Kann ich den neuen Mieter anmelden?
Nein, gemäß der Abwassergebührensatzung ist der Eigentümer Gebührenpflichtig. Sofern bisher der Mieter veranlagt war, wird dies künftig auf den Eigentümer umgestellt.
Ich bin Eigentümer und habe ein Objekt gekauft/verkauft. Was muss ich tun?
Jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück oder einer Wohnung ist der Abwasserentsorgung Stade schriftlich innerhalb eines Monats vom Käufer oder Verkäufer mitzuteilen.
Bitte reichen Sie hierzu eine Kopie des Kaufvertrages ein, aus der die Vertragspartner, der Kaufgegenstand und der Übergabetermin ersichtlich sind. Alternativ können Sie der AES auch das gemeinsam vom Käufer und Verkäufer ausgefüllte und unterschriebene Formular „Mitteilung der Übergabe eines Grundstücks“ (steht auf dieser Seite zum Download bereit) zuschicken.
Zum Abschluss der Umschreibung wird noch eine Kopie der Grundbuchumschreibung erbeten.
Wie kann ich die Mitarbeitenden der Gebührenabrechnung erreichen?
Sie können die Mitarbeitenden der Gebührenabrechnung während der Öffnungszeiten telefonisch unter der Rufnummer 04141 401-715 oder persönlich im Harschenflether Weg 22 erreichen. Sie können Ihr Anliegen aber auch jederzeit gerne per Mail an abwasser@stadt-stade.de senden.
Mein Mann/Frau ist verstorben und ich bin jetzt alleinige/r Eigentümer/in des Objektes
In dem Fall reicht eine Kopie des Erbscheines aus, um Sie als alleinigen Adressaten der Gebührenbescheide einzurichten.
Ich bin umgezogen und habe mich im Einwohnermeldeamt und bei den Stadtwerken umgemeldet. Warum gehen die Abwasserbescheide trotzdem an die alte Anschrift?
Die Abwassergebühren sind völlig losgelöst vom Frischwasserbezug. Adressdaten dürfen von den Stadtwerken aus Datenschutzgründen nicht an die Abwasserentsorgung weitergegeben werden. Auch das Einwohnermeldeamt gibt Adressänderungen nicht automatisiert an die Abwasserentsorgung weiter.
Daher ist eine gesonderte Änderungsmitteilung an die Abwasserentsorgung erforderlich.
Wie lange dauert es, bis Änderungen, die mitgeteilt werden, umgesetzt sind?
Jede Änderung wird von den Mitarbeitenden geprüft, ggf. werden weitere Unterlagen angefordert und dann im System gebucht. Je nach Änderungsanfall, kann dies mitunter etwas Zeit in Anspruch nehmen. Erfragen Sie gerne bei den Mitarbeitenden im Einzelfall die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Das Einlegen von Rechtsmitteln ist nicht erforderlich, da jede Änderung abgearbeitet und ein korrigierter Gebührenbescheid erlassen wird.
Woher bekommt die Abwasserentsorgung Stade die Wasserverbräuche?
Die Wasserverbräuche werden der AES von den Frischwasserlieferanten Stadtwerke Stade GmbH und Trinkwasserverband Stader Land nach Ablesung der Zählerstände mitgeteilt.
Ich möchte einen Gartenwasserzähler/Abzugszähler installieren. Was muss ich beachten?
Die geeichten Messeinrichtungen (Zähler) sind als feste, nicht lösbare Verbindungen in die Leitungen der Aussenzapfstelle einzubauen. Dieser Einbau muss durch einen Installateur nachgewiesen werden. Das entsprechende Formblatt „Anzeige einer Messeinrichtung für den Nachweis des nicht in die Schmutzwasserkanalisation eingeleiteten Frischwasserverbrauchs“ kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden bzw. durch uns zugesendet werden. Jährlich zum Abrechnungsmonat ist der Abwasserentsorgung Stade der aktuelle Zählerstand mitzuteilen.
Ob eine Investition in einen Abzugszähler wirtschaftlich ist, können Sie ermitteln, indem Sie die anstehenden Einbaukosten durch den Gebührensatz für die laufende Schmutzwassergebühr und der Eichfirst von 6 Jahren dividieren.
Wer liest meinen Gartenwasserzähler ab?
Soll der Abzug eines Gartenwasserzählers berücksichtigt werden, teilen Sie der Abwasserentsorgung Stade diesen Zählerstand bitte unmittelbar nach Ablesung Ihres Frischwasserzählers mit schriftlich unter abwasser@stadt-stade.de mit. In regelmäßigen Abständen erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung.
Wann werden meine Abwassergebühren abgerechnet?
Die Kanalgrundgebühr und das Niederschlagswasser werden als Jahresgebühren für den Zeitraum 01.01.-31.12. eines Jahres erhoben. Die Bescheide erhalten Sie zu Beginn eines Kalenderjahres. Das Niederschlagswasser ist am 01.04. eines Jahres, die Kanalgrundgebühr zum 01.10. eines Jahres fällig.
Die laufenden Schmutzwassergebühren werden in einem rollierenden Verfahren abgerechnet. Maßgebend für den Abrechnungszeitpunkt bzw. -raum ist die turnusmäßige Ablesung des Frischwasserzählers durch Ihren Wasserversorger. Dieser gibt den Zählerstand zur Berechnung der Abwassergebühren an die Abwasserentsorgung Stade weiter. Zeitversetzt erfolgt dann die Erstellung des Abrechnungsbescheides verbunden mit der Anforderung der Vorausleistungen für den kommenden Abrechnungszeitraum.
Die Vorausleistungen sind in 4 Abschlägen zum 01.02., 01.06., 01.08. und 01.12. eines Jahres zu entrichten sind.
Ich möchte das laufende Schmutzwasser zum 31.12. eines Jahres abgerechnet haben.
Da es immer wieder zu Differenzen bei dem Abrechnungszeitpunkt des Frischwassers und des Abwassers kommt, zudem die Mitteilung des Frischwasserzählers per 31.12. seitens des Eigentümers häufig versäumt wird, wird diese Leistung seitens der Abwasserentsorgung Stade nicht mehr angeboten.
Sofern Sie allerdings bei Ihrem Trinkwasserversorger eine Umstellung auf Jahresabrechnung vorgenommen haben und dieser den Zählerstand per 31.12. eines Jahres mitteilt, erfolgt auch hier eine entsprechende Abrechnung per 31.12.
Fragen zu Ihrem SEPA-Mandat/Überweisungen
Warum werde ich in Sachen SEPA-Mandant und Zahlungsverkehr immer an die Stadtkasse verwiesen?
Die Stadtkasse ist eine eigene Abteilung der Hansestadt Stade und für den gesamten Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung zuständig – so auch für die AES.
Ich habe bereits im vergangenen Jahr ein SEPA-Mandat erteilt, aber bisher wurde nichts abgebucht.
Abbuchungen können erst erfolgen, wenn die Abrechnungs- und Vorauszahlungsbescheide erlassen wurden. Nach Erhalt des Bescheides erfolgt die Abbuchung zu den in dem Bescheid genannten Terminen.
Ich habe ein SEPA-Mandat erteilt, aber den Betrag schon überwiesen. Wird jetzt doppelt abgebucht?
Wenn der Betrag bereits bezahlt ist, erfolgt keine Abbuchung vom Konto mehr.
Was ist, wenn ich die Nachzahlung nicht in einer Summe leisten kann?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse, um eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.
Häufige Fragen zur Kanalreinigung
Warum muss der Kanal gereinigt werden?
Auf der langen Reise des Abwassers durch die sogenannte Schwemmkanalisation zur Kläranlage, ist der einwandfreie Abfluss des Wassers für die Funktion des Kanalsystems von großer Bedeutung. Schwemmkanalisation heißt, dass das Wasser die Schmutzstoffe durch seine Fließkraft mit sich nimmt. Dort, wo die Fließkraft nicht ausreicht, bilden sich Ablagerungen in den Rohrleitungen, die beseitigt werden müssen.
Vor allem die unsachgemäße Entsorgung von Speiseresten, Windeln, Ölen oder Papier über Toilette oder Abflüsse, führt zu Verengungen der Abflussrohre im Kanalnetz. Besonders problematisch sind Fette, die im Kanal abkühlen, sich an den Wänden festsetzen und dadurch das Kanalrohr verstopfen.
Auch vor Kanalinspektionsarbeiten, bei denen die Kanalanlagen mit ferngesteuerten Kameras auf Schäden untersucht werden, müssen die Kanäle gründlich gereinigt werden, damit nichts übersehen wird.
Wie läuft eine Kanalreinigung ab?
Die Kanalreinigung erfolgt mit einem Spülschlauch, der vom Reinigungsfahrzeug aus über die Revisionsschächte in der Straße in den Kanal eingelassen wird. Der Schlauch ist am Ende mit einer Reinigungsdüse versehen. Zur Beseitigung der Ablagerungen, bewegt sich diese Reinigungsdüse durch den zu reinigenden Kanal im öffentlichen Bereich. Mit hohem Wasserdruck werden die hartnäckigen Ablagerungen aus Fett oder anderen Schmutzstoffen beseitigt, die den Querschnitt des Rohres verringern. Dabei entsteht vor der Düse ein Unterdruck und hinter der Düse ein Überdruck.
Wie wird der entstehende Druck im Kanalsystem ausgeglichen?
Im Normalfall bemerken Sie als Anwohner nichts von der Kanalreinigung. Denn bei einer fachgerecht angeschlossenen Sanitärinstallation und einem ordnungsgemäßem Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage, erfolgt der Druckausgleich über die Öffnungen in den Deckeln der Revisions- und Hausanschlussschächte sowie der zugehörigen Dachentlüftung.
Aus meiner Dusche/Toilette etc. ist während der Arbeiten ein deutliches Rau-schen zu vernehmen. Muss ich mir deswegen Sorgen machen?
Nein, es besteht kein Grund zur Sorge. Sie können im Gegenteil davon ausgehen, dass Ihre privaten Abwasserleitungen frei von Verstopfungen sind.
Nach der Kanalreinigung macht sich im Bad ein unangenehmer Geruch bemerk-bar. Was kann ich dagegen tun?
Normalerweise sind die Geruchsverschlüsse von Wasch- und Sanitäranlagen mit Wasser gefüllt. Dies verhindert, dass unangenehme Gerüche aus der Kanalisation über Ihre private Abwasserleitung zum Beispiel ins Bad eindringen.
Macht sich übler Geruch nach der Kanalreinigung in der Wohnung bemerkbar, konnte der dabei entstandene Unterdruck in der Grundstücksentwässerung nicht ausgeglichen werden und das Wasser des Geruchsverschlusses wurde ganz oder teilweise herausgesaugt. Dadurch kann Luft aus dem Kanal ungehindert in Ihre sanitären Anlagen einströmen.
Lassen Sie einfach wieder Wasser in die Becken und Bodenabläufe laufen bzw. betätigen Sie die Spülung der Toiletten: Der Geruchsverschluss wird wieder mit Wasser gefüllt und es kann keine weitere Kanalluft eindringen.
Dies gilt übrigens auch, wenn Gerüche aus Gästetoiletten, Bodenabläufen oder Badewannen austreten, die selten benutzt werden. Hier ist das Wasser des Geruchsverschlusses vermutlich mit der Zeit einfach verdunstet. Lassen Sie Wasser nachlaufen und lüften Sie kräftig durch. Der Geruch sollte dann verschwinden.
Sollten Sie bei normaler Nutzung häufiger Geruchsprobleme im Haus haben, fragen Sie Ihren Installateur um Rat.
Während der Arbeiten ist Abwasser aus Dusche/Toilette etc. ausgetreten. Woran liegt das und was kann ich tun?
In seltenen Fällen kann der kurzzeitige Überdruck zum Austritt von Abwasser aus den Geruchsverschlüssen der Toilette bzw. der Abflüsse führen. Austretendes Abwasser lässt darauf schließen, dass Ihre Dachentlüftung und/oder der Hausanschlussschacht in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand sind. Vermutlich werden Ihre Abwasserleitungen gar nicht oder nur unzureichend belüftet.
Ihr Hausanschlussschacht sollte frei zugänglich und beispielsweise nicht überpflastert oder von Erde verdeckt sein. Der Schachtdeckel sollte nicht durch Folie oder ähnliches verschlossen sein.
Ihre Dachentlüftung muss frei und in Ordnung sein und es müssen alle Wasch- und Sanitäranlagen auch an die Dachentlüftung angeschlossen sein. Insbesondere, wenn nur an einer Stelle Abwasser austritt, ist diese Anlage vermutlich nicht korrekt angeschlossen. Bei nachträglich angeschlossenen Sanitäranlagen (z.B. Gästetoiletten) ist dies häufig der Fall. Holen Sie sich gegebenenfalls Rat bei Ihrem Installateur.
Ist Abwasser im Kellerbereich oder in anderen Bereichen unterhalb der Rückstauebene ausgetreten, sollten Sie dringend Ihre Sicherung gegen Rückstau überprüfen. Auch in diesem Fall lassen Sie sich von Ihrem Installateur beraten.
Können durch die Reinigungsarbeiten auch Fäkalien aus der Toilette austreten?
Normalerweise ist dies nicht möglich. Hat in Ihrem Sanitärsystem aber bereits vor den Kanalreinigungsarbeiten eine Verstopfung vorgelegen, kann es im Einzelfall dazu kommen, dass Fäkalien aus der Toilette austreten. Sollten Sie im Alltag bemerken, dass das Wasser nicht mehr ganz so leicht abfließt oder öfter ein Gluckern in Ihren Leitungen zu hören ist, ziehen Sie gegebenenfalls einen Installateur zu Rate.
Werden die Kanalreinigungsarbeiten angekündigt?
Kanalreinigungsarbeiten gehören zu den üblichen erforderlichen Unterhaltungsarbeiten, die an einem Kanalnetz durchgeführt werden, um dessen Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Die hierbei erzeugten Spüldrücke sind notwendig, um einen Reinigungserfolg erzielen zu können. Wenn die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, haben die Kanalreinigungsarbeiten keine negativen Auswirkungen auf die Hausentwässerung.
Die Abwasserentsorgung Stade führt mit ihren zwei Spülfahrzeugen Kanalreinigungen im gesamten Stadtgebiet durch. Neben der turnusgemäßen Reinigung der Kanäle, haben die Fahrzeuge noch weitere Aufgaben zu erfüllen, so dass eine exakte Vorhersage, wann der Kanal in Ihrer Straße gereinigt wird, leider nicht möglich ist.
Eine Ausnahme bildet die Kanalreinigung, die im Zusammenhang mit der Kanalinspektion durchgeführt wird. Hierfür sind Dienstleister im Auftrag der AES über längere Zeit in einem definierten Gebiet im Einsatz. Im Vorfeld dieser Arbeiten werden Infozettel in die Briefkästen der Haushalte verteilt.
Warum ist das Spülfahrzeug so oft in unserer Straße?
Dies kann mehrere Gründe haben: Zuallererst betreibt die AES in der Hansestadt Stade das Kanalnetz im Trennsystem. Schmutz- und Regenwasserkanäle bilden zwei getrennte Netze, die unabhängig voneinander sind. Es kann also sein, dass zunächst der Schmutzwasserkanal gereinigt wird und zu einem anderen Zeitpunkt der Regenwasserkanal.
Des Weiteren werden einzelne Kanalstrecken in regelmäßigen Abständen gereinigt, weil es dort in der Vergangenheit immer wieder zu Verstopfungen kam, die einen Rückstau zur Folge hatten. Durch die Verkürzung der Reinigungsintervalle wird die Störungsanfälligkeit dieser Anlagen deutlich gesenkt.
In Bereichen, in denen Kanalinspektionsarbeiten stattfinden, sind die Reinigungsfahrzeuge meist öfter am gleichen Ort anzutreffen. Dies resultiert zum einen aus dem oben beschriebenen Trennsystem. Zum anderen werden in diesem Zusammenhang auch die Hausanschlüsse gereinigt und inspiziert, was wiederum eine andere Technik erfordert. Kann der Inspekteur den Zustand der Rohre letztlich aufgrund von Verschmutzungen nicht erkennen, sind gegebenenfalls noch weitere Reinigungsvorgänge erforderlich.
Allgemeine Handlungsempfehlungen:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre sanitäre Gebäudeinstallation gemäß
DIN 1986-100 ausgeführt ist und lassen Sie diese gegebenenfalls von einem Sanitärfachbetrieb überprüfen. - Die Dachentlüftung muss über das Dach geführt werden und sollte eine Nennweite von 100 mm haben. Sie sollte zudem senkrecht und ohne Verziehungen über das Dach geführt sein. Sie darf sich im Querschnitt nicht verjüngen und muss oben offen sein.
- Überprüfen Sie Ihren Hausanschluss- bzw. Übergabeschacht: Die Lüftungsöffnungen dürfen nicht durch Erdboden oder Gegenstände wie beispielsweise Blumentöpfe oder Folie verschlossen sein. Sollten Sie nicht wissen, wo Ihr Übergabeschacht zu finden ist, wenden Sie sich an die Abwasserentsorgung Stade. Schreiben Sie gerne eine E-Mail an planauskunft@stadt-stade.de.
- Entsorgen Sie keine Speisereste (insbesondere Fett), Windeln, Lappen o. ä. in das Abwassernetz. Auch Küchenrollenpapier und Feuchttücher gehören nicht in die Toilette. Dadurch kommt es zu Verstopfungen in Kanälen und Pumpwerken, die aufwändig beseitigt werden müssen.
Bei Störungen wenden Sie sich bitte jederzeit an die Störungsannahme der Abwasserentsorgung Stade unter der Tel.: 04141 / 401-701.
Organisationseinheiten
| AES Abwasserentsorgung Stade | |
| AES Abwasserentsorgung Stade Harschenflether Weg 22 21682 Stade Telefax: 04141 401-790 E-Mail: abwasser@stadt-stade.de | Mo : 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Di: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr, Mi : 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend, Fr : 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |



