Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Straßenverkehr | |
| Dezernat IIIHarburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3652 Telefax: 04141 12-3613 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
|
| Zulassungsstelle Tel: 04141 12-3666 Fax: 04141 12-3670 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden. Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Führerscheinstelle 04141 12-3633 Fax 04141 12-3613 Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden. | |
Allgemeine Informationen
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stelle
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
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Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
- Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen.
- Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben