Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie bestimmte Änderungen in der Ausübung Ihrer Tätigkeit der zuständigen Stammbehörde mitteilen.
Änderung des Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Gesundheit | |
| Heckenweg 7 21680 Stade Telefon: 04141 12-5300 Telefax: 04141 12-5313 E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Sie müssen der zuständigen Stammbehörde mitteilen, wenn sich Ihr zeitlicher Gesamtumfang der Tätigkeit der die Organisationsstruktur ändert.
Wenn sich etwas in Ihrer Organisationsstruktur ändert, müssen Sie Angaben zu dem Vorhandensein sowie der Anzahl und dem Beschäftigungsumfang von Ihren Mitarbeitenden machen. Auch Änderungen in der Art und dem Umfang der Räumlichkeiten, in welchen Sie Ihre Tätigkeit ausüben, sowie Änderungen in der Art und dem Umfang Ihrer Erreichbarkeit sind der Stammbehörde mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur können Sie der Stammbehörde schriftlich und formlos mitteilen.
- Melden Sie jede Änderung des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur an die Stammbehörde.
- Geben Sie alle Informationen zu den Änderungen an.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
- Es liegt eine Änderung in Ihrer Organisationsstruktur oder Ihrem zeitlichen Gesamtumfang vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben