Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt

zuklappenExterne Behörden
Finanzamt StadeHarburger Straße 113
21680 Stade
Telefon: 04141 5360

 

Allgemeine Informationen

Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt das zuständige Meldeamt bzw. Standesamt die nachfolgenden Daten an die Finanzverwaltung:

  • Kirchenaustritt
  • Kircheneintritt
  • Geburten

Wenn Sie eine Änderung an Ihrer Steuerklasse vornehmen lassen wollen oder ein volljähriges Kind eintragen lassen wollen ist dies nur direkt bei dem Finanzamt Stade möglich.

Mehr über den Kirchenaustritt erfahren Sie hier

Verfahrensablauf

Der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber wird die Information z.B. zum Wegfall der Kirchensteuer über die ELStAM-Datenbank automatisch bereitgestellt.

Voraussetzungen
  • Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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