Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt das zuständige Meldeamt bzw. Standesamt die nachfolgenden Daten an die Finanzverwaltung:
- Kirchenaustritt
- Kircheneintritt
- Geburten
Wenn Sie eine Änderung an Ihrer Steuerklasse vornehmen lassen wollen oder ein volljähriges Kind eintragen lassen wollen ist dies nur direkt bei dem Finanzamt Stade möglich.
Mehr über den Kirchenaustritt erfahren Sie hier
