Anwohnerparkausweis

zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet Verkehr (Hansestadt Stade)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefax: 04141 401-212
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ein Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken an Parkscheinautomaten der Hansestadt Stade ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung. Durch den Anwohnerparkausweis wird kein Anspruch auf einen bestimmten bzw. jederzeit frei verfügbaren Parkplatz begründet. Für Tiefgaragen, Parkhäuser, den Parkplatz Hospitalstraße und den Parkplatz Stadeum gilt der Anwohnerparkausweis nicht. 

Der Parkplatz Am Hafen ist ein privater Parkplatz und der Anwohnerparkausweis gilt dafür nicht.

Der Antrag ist schriftlich, per E-Mail oder online über das Service Portal zu beantragen. 

Voraussetzungen
  • Der Antragsteller ist an einer der unter Anlage 1 zur Richtlinie zum Bewohnerparken im Bereich der Hansestadt Stade mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Der Antragsteller ist mindestens 18 Jahre alt
  • Ein angemeldetes und zugelassenes Fahrzeug unabhängig davon, wer der Fahrzeughalter ist. Der Antragsteller muss dieses dennoch nutzen.
  • Keinen bereits ausgestellten Anwohnerparkausweis
  1. Parkausweis für Kaufland
  • Der Antragsteller ist an einer der unter Anlage 2 zur Richtlinie zum Bewohnerparken im Bereich der Hansestadt Stade mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Der Antragsteller ist mindestens 18 Jahre alt
  • Ein angemeldetes und zugelassenes Fahrzeug, unabhängig davon, wer der Fahrzeughalter ist. Der Antragsteller muss dieses dennoch nutzen.
  • Keinen bereits ausgestellten Anwohnerparkausweis

 

Wichtige Hinweise für die Parkausweise für Kaufland:

  1. Die Parkausweise für Kaufland sind auf 90 Stück begrenzt. Sollte das Kontingent erschöpft sein, wird ein Parkausweis für den gesamten Innenstadt Bereich ausgestellt. Eine Warteliste wird nicht geführt.
  2. Die Parkausweise für Kaufland werden höchstens für 1 Jahr ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter --> Vollmacht

Der Antrag kann gerne als PDF-Datei per Email gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen:

  • für 6 Monate = 50,00 Euro
  • für 1 Jahr = 100,00 Euro
  • für 2 Jahre = 200,00 Euro
  • für 3 Jahre = 300,00 Euro 
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Lastschrift
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anwohnerparkweis ist zeitlich begrenzt.

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