Ein Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken an Parkscheinautomaten der Hansestadt Stade ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung. Durch den Anwohnerparkausweis wird kein Anspruch auf einen bestimmten bzw. jederzeit frei verfügbaren Parkplatz begründet. Für Tiefgaragen, Parkhäuser, den Parkplatz Hospitalstraße und den Parkplatz Stadeum gilt der Anwohnerparkausweis nicht.
Der Parkplatz Am Hafen ist ein privater Parkplatz und der Anwohnerparkausweis gilt dafür nicht.
Der Antrag ist schriftlich, per E-Mail oder online über das Service Portal zu beantragen.

