Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen

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Am Sande 2
21682 Stade
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Allgemeine Informationen

Geduldete Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie (am besten per Mail) einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der elektronische Aufenthaltstitel bestellt. Nach etwa vier bis acht Wochen erhalten Sie erneut einen Termin zur Abholung Ihrer elektronischen Aufenthaltserlaubnis. 

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben im Bundesgebiet
    • eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder ein Hochschulstudium abgeschlossen oder
    • mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss mindestens zwei Jahre ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt, die ihrem Abschluss angemessen war oder
    • seit mindestens drei Jahren eine qualifizierte Beschäftigung ohne Unterbrechung ausgeübt und waren innerhalb des letzten Jahres nicht auf öffentliche Mittel mit Ausnahme von Leistungen zur Deckung der notwendigen Kosten für Unterkunft und Heizung angewiesen
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschsprachkenntnisse (B1)
  • Sie können ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag vorlegen. Dem Nachweis des konkreten Arbeitsplatzangebots dient die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe unten)
  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • ggf. Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung im Original (z.B. Hochschulabschluss, Zeugnisse über die abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen:  Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) soweit vorhanden
  • Arbeitsvertrag und die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (siehe unten)
  • Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate (ggf. Kündigung bei Arbeitgeberwechsel) und des Ehegatten (soweit vorhanden)
  • Nachweis über Deutschsprachkenntnisse
  • aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung (nicht älter als drei Monate)
  • Mietvertrag und aktueller Nachweis über Nebenkosten oder Bescheinigung über mietfreies Wohnen oder bei einem Eigenheim Grundbuchauszug und Kredittilgungsplan

Sofern das 45. Lebensjahr vollendet ist und Sie erstmalig die Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen ggf. Nachweise über eine angemessene Altersversorgung vorgelegt werden.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Ersterteilung: 100,00 €

Verlängerung: 93,00 €

Fiktionsbescheinigung: 13,00 €

Express: 35,00 € (Termin nach 10 Tagen nach Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für zwei Jahre erteilt. 

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