Es besteht die Möglichkeit, Handwerksfirmen, die andere Betriebe im Innenstadtbereich der Hansestadt Stade anfahren müssen, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von solchen Handwerksbetrieben beantragt werden, die auf die Nutzung von schweren Werkzeugen und Materialien angewiesen sind. Die Ausnahmegenehmigungen werden einzelfallbezogen erteilt.
Wer erhält eine Ausnahmegenehmigung
- Dachdecker
- Einbau von genormten Baufertigteilen
- Feuerungs- und Schornsteinbauer
- Gärtner
- Gas- und Wasserinstallateure
- Gebäudereiniger
- Gerüstbauer
- Glaser
- Kachelofen- und Luftheizungsbauer
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Landschaftsbauer
- Maler und Lackierer
- Maurer
- Raumausstatter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schornsteinfeger
- Tischler
- Parkettleger
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
- Zimmerer
Der Antrag kann per Email oder online in unserem Serviceportal (hier Link Serviceportal) gestellt werden.
