Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn

Ansprechpartner/in
Hansestadt Stade
Hökerstraße 2
21682 Stade
Telefon: 04141 401-0
Telefax: 04141 401-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­info
Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend
Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Erweiterung für Einwohnermeldeabteilung Di. 15.30 Uhr – 18.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Broschüre: "Tipps für Nachbarn"

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