Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Bauen und WohnenStandort anzeigen
Kreishaus
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

"Schriftlich" bedeutet im Regelfall (gemäß § 3a NBauO) auf elektronischem Wege über das Service-Portal des Landkreises Stade. Dort erfolgt eine Weiterleitung zum eigentlichen Antrgasportal.

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet anhand der übermittelten Bauvorlagen darüber, welches Verfahren durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Zuständige Stelle

Landkreisgebiet (außer Hansestädte Buxtehude und Stade): Landkreis Stade, Amt Bauen und Wohnen

Stadtgebiet Buxtehude (und Ortsteile): Bauaufsicht Hansestadt Buxtehude

Stadtgebiet Stade (und Ortsteile): Bauaufsicht Hansestadt Stade

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Das Antragsformular ist als separate Unterlage i.d.R. nicht erforderlich - die entsprechenden Informationen werden im Online-Assistenten eingegeben.

Die Angabe der E-Mail-Adresse der erklärenden Person ist zwingend erforderlich, da sonst die nachfolgende, elektronische Kommunikation nicht möglich ist.

Darüber hinaus sind die Unterlagen gemäß der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung erforderlich, abhängig von der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

Bei Übermittlung der notwendigen Unterlagen über das Online-Antragsportal genügt die Anmeldung mittels e-ID (Bund-ID oder MUK) als Identitätsnachweis. Die Bauvorlagen müssen von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person nicht zusätzlich qualifiziert elektronisch signiert sein. Wurde eine Bauvorlage jedoch von Dritten erstellt (z.B. Statik oder Brandschutznachweis), muss sie von derjenigen Person qualifiziert elektronisch signiert sein.

Die Bauvorlagen müssen den Anforderungen gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs.1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) entsperchen. Hier sind insbesondere die dort aufgeführten Beispiele zur Dateibezeichnung im Anhang zur Anlage 1 zu beachten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Dienstleistung ist im Regelfall Gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom zu prüfenden Vorhaben (u.a. Lage, Nutzung, Größe) aber auch von der Qualität der Bauvorlagen ab. Sie können mit vollständigen und nachvollziehbaren Bauvorlagen (gem. Niedersächsischer Bauvorlagenverordnung) zu einer zügigen Bearbeitung beitragen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Bauantrag und die Bauvorlagen werden grundsätzlich unter Verwendung der BundID oder eines Unternehmenskontos auf Basis von ELSTER (MUK) elektronisch an die Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Die Signatur der erklärenden Person kann bei Antragstellung über das Online-Portal entfallen. 

Die Kommunikation zwischen der Bauaufsichtsbehörde und der erklärenden Person erfolgt im weiteren Verfahrensablauf überwiegend auf elektronischem Wege über das Portal. Dort ist die Korrespondenz mit den jeweiligen Anlagen chronologisch nachvollziehbar.

Die erklärende Person erhält auf diesem Wege Zugriff auf Schreiben der Bauaufsichtsbehörde sowie auf die Baugenehmigung und andere Bescheide. Das Portal wird auch genutzt um Unterlagen ggf. nachzureichen. 

Die erklärende Person wird über etwaige neue Dokumente per E-Mail informiert, deshalb ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Im Portal kann die erklärende Person weitere Beteiligte (Bauherrenschaft, Fachplaner etc.) einladen, die mit ihrer BundID oder einem Unternehmenskonto Zugriff auf den Projektraum erhalten.

Gilt nur für ältere Vorgänge und im Ausnahmefall: Sofern im Verfahrensverlauf Bauvorlagen oder bautechnische Nachweise über das alte Portal "Bauakte-Online" hochgeladen werden, müssen diese (anders als beim aktuellen Portal) zwingend von der erklärenden Person qualifiziert elektronisch signiert sein!

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