Der Bauantrag und die Bauvorlagen werden grundsätzlich unter Verwendung der BundID oder eines Unternehmenskontos auf Basis von ELSTER (MUK) elektronisch an die Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Die Signatur der erklärenden Person kann bei Antragstellung über das Online-Portal entfallen.
Die Kommunikation zwischen der Bauaufsichtsbehörde und der erklärenden Person erfolgt im weiteren Verfahrensablauf überwiegend auf elektronischem Wege über das Portal. Dort ist die Korrespondenz mit den jeweiligen Anlagen chronologisch nachvollziehbar.
Die erklärende Person erhält auf diesem Wege Zugriff auf Schreiben der Bauaufsichtsbehörde sowie auf die Baugenehmigung und andere Bescheide. Das Portal wird auch genutzt um Unterlagen ggf. nachzureichen.
Die erklärende Person wird über etwaige neue Dokumente per E-Mail informiert, deshalb ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Im Portal kann die erklärende Person weitere Beteiligte (Bauherrenschaft, Fachplaner etc.) einladen, die mit ihrer BundID oder einem Unternehmenskonto Zugriff auf den Projektraum erhalten.
Gilt nur für ältere Vorgänge und im Ausnahmefall: Sofern im Verfahrensverlauf Bauvorlagen oder bautechnische Nachweise über das alte Portal "Bauakte-Online" hochgeladen werden, müssen diese (anders als beim aktuellen Portal) zwingend von der erklärenden Person qualifiziert elektronisch signiert sein!