Beratung zu HIV und sexuell übertragbare Infektionen erhalten

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Heckenweg 7, Raum 11 // EG
Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5300

Allgemeine Informationen

Weltweit gibt es rund 30 verschiedene sexuell übertragbare Infektionen (STI), mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr leicht anstecken an.
Eine von Ihnen ist HIV. Die Abkürzung HIV steht für Human Immunodeficiency Virus, was so viel wie menschliches Immunschwäche-Virus heißt. Das HI-Virus schädigt die körpereigenen Abwehrkräfte, die vor anderen Krankheitserregern schützen sollen. Wird eine Infektion mit HIV nicht behandelt, so kann sich der Körper irgendwann nicht mehr gegen andere Erreger wehren und erkrankt an normalerweise harmlosen Krankheiten schwer. Diesen Zustand nennt man AIDS.


Es gibt viele verbreitete sexuell übertragbare Infektionen (STI), mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr leicht anstecken an.
Eine von Ihnen ist HIV. Die Abkürzung HIV steht für Human Immunodeficiency Virus, was so viel wie menschliches Immunschwäche-Virus heißt. Das HI-Virus schädigt die körpereigenen Abwehrkräfte, die vor anderen Krankheitserregern schützen sollen. Wird eine Infektion mit HIV nicht behandelt, so kann sich der Körper irgendwann nicht mehr gegen andere Erreger wehren und erkrankt an normalerweise harmlosen Infektionen schwer. Diesen Zustand nennt man AIDS und er kann zum Tod führen.

Informationen und Beratung zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos und kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Themen der Beratung können z. B. sein:

  • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
  • Safer Sex Regeln
  • Risiko-Einschätzung
  • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
  • Risiken im Bereich Prostitution
  • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
  • Ansteckungsrisiken im Alltag
  • AIDS-Angst
  • Umgang mit positivem Test
  • Leben mit HIV
  • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

Bei der zuständigen Stelle ist es ggf. auch möglich, einen anonymen HIV-Test vornehmen zu lassen.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite Liebesleben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit.

AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) bezeichnet das Endstadium einer Ansteckung mit HIV (Humanes Immundefekt Virus). Die Infektion mit diesem Virus führt auch heute noch meistens zum Tode. Deshalb gilt der Prävention besondere Aufmerksamkeit.

Die Aufgaben der AIDS-Beratungsstelle:

  • Einzelberatung bei Infektionsrisiken. Wenn der HIV-Antikörpertest ärztlich indiziert ist, wird dieser kostenlos durchgeführt.
  • Beratung bei vorliegender Infektion für Menschen mit HIV und AIDS und ihre Angehörigen, Freunde etc.
  • Informationen zum Themenkomplex AIDS für interessierte Gruppen.

Falls Sie sich beraten lassen wollen oder spezielle Fragen haben, rufen Sie uns an.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover und den Aidshilfen in Niedersachsen.

Neben den zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) in Niedersachsen gibt es auch weitere Beratungsstellen, die ergänzend zu den zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) eigenständig Beratungen und Testungen anbieten. 

Beratungsstellen vor Ort finden auf der Internetseite des Landesverbandes Sexuelle Gesundheit Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beratung fallen keine Gebühren an.
Einige kommunale Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) und Beratungsstellen bieten auch Schnelltests und Blutuntersuchungen für HIV und andere ausgewählte sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten an. Dafür kann ggf. eine Gebühr anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Für die Testung muss ggf. ein Termin vereinbart werden. Bitte informieren Sie sich vorher bei der kommunalen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) oder der Beratungsstelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Grundlegende Informationen zum Thema HIV/AIDS und STI’s finden Sie auf der Kampagnenseite „LIEBESLEBEN“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Internetseite des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH). Dort können Sie auch verschiedene Informationsbroschüren bestellen oder herunterladen.

Die Niedersächsische Landesregierung fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund Maßnahmen zur Verhütung von HIV und AIDS, sowie zum Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung HIV-Positiver. Dabei steht finanziell die Förderung der Arbeit der AIDS-Hilfen und -Projekte im Vordergrund

bundesweite Rufnummer der Deutschen AIDS-Hilfe:
Telefon :
+49 180 3319411 (9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)

Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 09:00 - 21:00 Uhr
Samstag – Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr

Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA):
Telefon :
+49 221 8992-0 (14 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)
+49 221 8920-31

Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 10:00 - 22:00 Uhr
Freitag – Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen zum Thema AIDS

Kann ich im Gesundheitsamt einen HIV- Antikörpertest (fälschlicherweise „AIDS-Test") machen?
Ja

Wie ist der Ablauf eines Testes?
Nach einem Beratungsgespräch werden Ihnen - sofern der Test zurzeit ärztlich angezeigt ist - im Labor des Gesundheitsamtes einige ml Blut aus einer Vene abgenommen, die Blutprobe wird codiert und an ein Speziallabor geschickt. Dort wird getestet, ob Antikörper gegen das HIV gebildet wurden. Das Ergebnis liegt eine Woche später im Gesundheitsamt vor.

Wie lange dauert die Beratung?
Das hängt von Ihnen, Ihren Fragen und Sorgen ab. Viele Beratungen dauern keine 10 Minuten, andere hingegen 1 Stunde.

Ist die Beratung wirklich anonym?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Terminvereinbarung und die Beratung erfolgen darüber hinaus ohne dass Sie Ihren Namen nennen müssen. Sofern ein Test auf HIV-Antikörper durchgeführt wird, wird die Blutprobe nicht mit Ihrem Namen sondern mit einer codierten Nummer versehen.

Kann ich auch ohne Terminvereinbarung zur Beratung kommen?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Eine AIDS-Beratung ist in den allgemeinen Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes nach Terminvereinbarung möglich.

Wann ist ein Test auf HIV-Antikörper sinnvoll ?
Nach einer Infektion mit HIV wird der Labortest manchmal erst nach mehreren Wochen positiv. Um sicher zu gehen, dass keine Infektion vorliegt, ist der Test nur sinnvoll, wenn die mögliche Ansteckung mindestens 6 Wochen zurückliegt.

Wie wird das Testergebnis mitgeteilt?
Das Testergebnis wird Ihnen persönlich mitgeteilt. Wir vereinbaren einen zweiten Beratungstermin, gewöhnlich eine Woche nach dem ersten.



Beratung bei sexuell übertragbaren Krankheiten
Das Angebot richtet sich an die Allgemeinbevölkerung, im Besonderen aber an Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen.

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