Diebstahl eines Reisepasses melden

Ansprechpartner/in
Hansestadt Stade
Hökerstraße 2
21682 Stade
Telefon: 04141 401-0
Telefax: 04141 401-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­info
Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend
Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Erweiterung für Einwohnermeldeabteilung Di. 15.30 Uhr – 18.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

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